Zusammenfassung – 16. Sitzung – 10. November 2017

0

Die Beschäftigung des Brandenburger Untersuchungsausschusses mit den Taten und dem Komplex der Nationalen Bewegung wurde in dieser Sitzung abgeschlossen. Einer der Hauptaufträge des Ausschusses, die Aufklärung der Geschehnisse um den V-Mann Carsten Szczepanski, wurde begonnen. Während der Sitzung wurden keine spektakulären Erkenntnisse erzielt.

Verratene Razzia: Staatsanwältin berichtet von „mauernden“ Behörden

Als letzte Zeugin zur Nationalen Bewegung konnte nun (nach einem vergeblichen Versuch beim vorhergehenden Termin) Oberstaatsanwältin Marianne Böhm als Zeugin auftreten. Sie leitete die internen Ermittlungen zur verratenen Polizeirazzia gegen die Nationale Bewegung im Februar 2001. Sie sollte behördenintern aufklären, wer für den Verrat verantwortlich gewesen sein könnte.

Böhm beschrieb eine Reihe von Merkwürdigkeiten im Rahmen ihrer Ermittlungen. Dies reichte von ungewöhnlich gut informierten Journalisten bis zu dem Fakt, dass sie über ein relevantes Protokoll einer Telefonüberwachung erst verspätet informiert wurde. Schon damals sei in der Presse auch darüber berichtet worden, dass Böhm und ihr Vorgesetzter Junker unterschiedliche Rechtsauffassungen gehabt hatten. Ergebnis ihrer Ermittlungen war ein Prozess gegen den Neonazi-V-Mann Christian Kö., der die Razzia damals an andere Neonazis verraten hatte. Kö. wurde zu fünf Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Allerdings: Kö. sei – so Böhm – „nicht die hellste Kerze auf der Torte“ gewesen. Dass er in den Ermittlungen anfing „Geschichten zu erzählen“ sei seltsam gewesen: er behauptete fälschlicherweise, dass er von der Razzia nur durch ein zufällig, von ihm in einer Kneipe, belauschtes Gespräch unter Polizisten erfahren hätte. Tatsächlich war er aber von seinem V-Mann-Führer informiert worden. Zum Ausdenken solcher Schutzbehauptungen sei Kö. allein wohl kaum in der Lage gewesen – er sei kein „Taktierer“. Böhm erinnerte sich, dass die damals als Zeugen geladenen Behördenmitarbeiter auffällig stark „gemauert“ hätten.

Böhm hielt es für plausibel und möglich, dass der V-Mann-Führer „Max Sandmann“ seinen V-Mann Christan Kö. über die Razzia informierte. Entscheidend sei jedoch, wer ihm illegitimerweise das Datum der Razzia mitteilte. Fakt sei, dass Kö. das Datum kannte.

Keine Ermittlungen gegen V-Mann-Führer oder den Verfassungsschutz-Chef

Warum der V-Mann-Führer nicht als Beschuldigter geführt wurde, begründete Böhm so: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass dieser nur eine Anweisung seines Abteilungsleiters Giebler ausgeführt hätte. Und zugunsten von Giebler könne nicht ausgeschlossen werden, dass dieser vom damaligen Verfassungsschutzchef Wegesin eine Anweisung erhalten haben könnte.

Kö. hatte den Blood-&-Honour-Funktionär Sven Sch. vor der Razzia telefonisch gewarnt. Sch. lebte damals bei Kö. zur Untermiete und hatte in dessen Keller Rechtsrock-CDs und anderes Material gelagert. Die Warnung vor der Razzia schützte also nicht nur den V-Mann Kö., sondern auch dessen Untermieter Sch. Dieser – so ergaben vorige Sitzungen – soll zwar offiziell kein V-Mann des LKA gewesen sein, war aber de facto eifriger Zuträger der Polizei.

Zurückgepfiffen: Keine Ermittlungen gegen LKA-Chef

Von Seiten der Grünen wurde Böhm in der Fragerunde auf zwei ihrer damaligen handschriftlichen Notizen in den Ermittlungsakten angesprochen. Sie hatte am 10. Juli 2003 notiert, dass aus ihrer Sicht gegen den damaligen LKA-Chef Lüdders ein Anfangsverdacht wegen Strafvereitelung im Amt vorliege. Zwei Wochen später notierte sie, dass dieser Anfangsverdacht nicht mehr bestehe. Böhm wollte vor dem Ausschuss nicht erläutern, warum sich diese Einschätzung geändert hatte. Nach einer Pause wurde eingeschätzt, dass Böhms Aussagegenehmigung zur Beantwortung der Frage ausreiche. Sie erklärte, dass ihr Vorgesetzter Junker nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub angewiesen habe, die Faktenlage als Fehlen eines Anfangsverdachts einzuschätzen. Böhm stellte dar, das solche unterschiedlichen Deutungen in einer hierarchischen Behörde regulär so entschieden werden können und dass sie damit einverstanden sei. Die Abschlussentscheidung am Ende des Verfahrens – außer gegen den V-Mann Kö. wurde gegen niemanden ermittelt – sei de facto eine Sache des Vorgesetzten Junker gewesen.

Sachverständiger ex-Neonazi erscheint nicht

Böhm war die letzte Zeugin zum Komplex Nationale Bewegung. Vorgesehen war dann die Vernehmung des ehemaligen Neonazis Ingo Hasselbach – als Sachverständiger sollte er Auskunft über die Neonaziszene in Berlin und Brandenburg Anfang der 1990er Jahre geben und in die Ereignisse um den Neonazi-V-Mann Carsten Szczepanski einleiten. Dazu kam es nicht: Hasselbach, der als Mitbegründer der Organisation „Exit Deutschland“ bekannt ist, folgte der Vorladung in den Ausschuss nicht – er erschien er nicht vor Ort.

BKAler berichten von Ermittlungen wegen Gründung des KKK

Sodann wurden zwei Polizisten vernommen, die 1992 an den Ermittlungen wegen Gründung eines deutschen Ablegers des Ku Klux Klan (KKK) beteiligt waren: Paul Kröschel, inzwischen außer Dienst, und Kriminalhauptkommissar Karl Recht. Damals wurde gegen den KKK ermittelt, aufgrund des Verdachts Bildung einer kriminellen Vereinigung. Auch Carsten Szczepanski war Beschuldigter. Das Verfahren wurde jedoch von der Bundesanwaltschaft eingestellt.

Kröschel war bei einer Razzia gegen Szczepanski im Februar 1992 als Maßnahmenverantwortlicher vor Ort, sonst aber nicht mit den KKK-Ermittlungen befasst gewesen. Recht war weiterreichend involviert.

Recht schildert, dass er mit seinem erfahreneren Kollegen Holzhauer – damals im BKA zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zuständig – zur Razzia gefahren sei. Die Durchsuchung habe in der Wohnung des Neonazis Erik Otto stattgefunden, in der sich Szczepanski aufhielt. Szczepanski sei vorläufig verhaftet und dann insgesamt 36 Stunden lang verhört worden – schließlich wurde er freigelassen. Die Verhöre hätten Holzhauer und Recht gemeinsam durchgeführt. Warum Szczepanski nicht festgenommen wurde – er war ohne festen Wohnsitz und gegen ihn wurden schwere Vorwürfe erhoben – vermochten die Zeugen nicht zu sagen. Diese Entscheidung hätte die Generalbundesanwaltschaft treffen müssen.

Szczepanski war bei den Vernehmungen redselig, jedoch auch erkennbar „verbohrt“ in seinen Anschauungen. Erstaunlich sei gewesen, dass Szczepanski als damals 21-Jähriger Kontakte zu Dennis Mahon, dem „Imperial Dragon“ des KKK in den USA hatte. Ob andere Behörden, etwa der Verfassungsschutz, an der Razzia beteiligte gewesen waren, vermochten die Zeugen nicht sicher zu sagen, auch nicht, ob etwa der Verfassungsschutz die Wohnung vorher observiert hätte. Bei der Razzia wurden keine Waffen gefunden.
Vor der Durchsuchung in Königs Wusterhausen im Februar 1992 war die Wohnung von Szczepanski in Berlin bereits im Dezember 1991 durchsucht worden. Damals wurden Chemikalien, Zubehör zur Bombenherstellung und Anleitungen zum bewaffneten Kampf gefunden worden. Der Durchsuchungsbeschluss des Generalbundesanwalts Beese beruhte auf der Annahme, dass bei der Durchsuchung in Königs Wusterhausen mit dem Fund von Waffen gerechnet wurde. Es sei „Gefahr im Verzug“ gewesen. Die beiden BKA Beamten hatten davon keine Kenntnis. Es habe auch zuvor keine Anzeichen gegeben, dass Waffen gefunden werden könnten – sonst, so Kröschel, hätte er Spezialkräfte zur Absicherung der Razzia angefordert.

In der Fragerunde erkundigt sich die SPD, wie die Anreise zur Razzia gelaufen war. Die Zeugen schilderten von Problemen das Durchsuchungsobjekt zu finden.

Die CDU fragt, was getan worden war, um die Teilnehmer der von Szczepanski ausgerichteten KKK-Gründungsfeier mit Kreuzverbrennung zu ermitteln. Die Zeugen konnten dazu nichts beitragen.

Keine Haft – trotz schwerster Straftaten

Warum der Mordversuch an einem Nigerianer 1993 nicht in die KKK-Ermittlungen aufgenommen wurde, können die Ermittler ebenfalls nicht aufklären. Szczepanski war an dieser brutalen Gewalttat in Wendisch-Rietz führend beteiligt. Jahre später wurde er deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. Bei der rassistisch motivierten Tat wurde immer wieder „Ku Klux Klan“ gerufen. Kröschel hob hervor, dass ihm die Chronologie von Szcepanskis Straftaten nicht plausibel erschien: Bombenzubehörfunde in seiner Wohnung in Berlin, ein Verfahren wegen des KKK, die schwere Gewalttat in Wendisch-Rietz, auf die später noch eine Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte gefolgt sei. Kröschel und Recht hätten sich kurz vor der Ausschusssitzung ausgetauscht und gewundert, wieso Szczepanski trotz allem so lange auf freiem Fuß geblieben war.

Auf Beobachter der Ausschusssitzung wirkt es, als wäre Szczepanski schon damals vor Strafverfolgung massiv geschützt worden. „Offiziell“ soll Szczepanski erst im Jahr 1994 – als er wegen der Gewalttat in Wendisch Rietz in Haft saß – als Behördenspitzel (konkret: für den Brandenburger Verfassungsschutz) rekrutiert worden sein.

Den KKK als solches betrachtete Kröschel damals wie heute als „nicht so ernst“. Das seien „Spinner“ gewesen. Er hätte nicht den Eindruck gehabt, dass sie gefährliche Strukturen etablieren würden. Dass einzelne deutsche Anhänger des KKK schwerste Straftaten begingen stehe diese Einschätzung aus seiner Sicht nicht entgegen. Die Ermordung eines Menschen durch den KKKlers Stefan Silar (auch mit Szczepanski bekannt) 1992 bewerte Kröchel als ein Vorfall „unter Saufkumpanen“ gewesen.

Bundesanwalt ohne jede Erinnerung

Schließlich wurde als Zeuge Dieter Beese vernommen. Der 81-jährige Ruheständler war zum fraglichen Zeitpunkt bei der Generalbundesanwaltschaft Leiter der Ermittlungen gegen den KKK als kriminelle Vereinigung nach §129 StGB. Beese hatte bei seiner Aussagen keinerlei Erinnerungen an das damalige Verfahren. Den KKK kenne er nur abstrakt als Organisation in den USA, dass er selbst einmal in dieser Richtung ermittelt hatte, sei ihm nicht mehr bewusst gewesen.

Zur Einordnung der Befragungen von Kröschel, Recht und Beese lohnt ein Blick in das Buch „Heimatschutz“ von Dirk Laabs und Stefan Aust – insbesondere die Passagen zu den KKK-Ermittlungen (ab Seite 34).

Die nächste Ausschusssitzung findet am 8. Dezember statt.

Drucken & PDF

Comments are closed.