Ankündigung 34. öffentl. Sitzung – 04. Oktober 2018

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Uhrzeit: Der öffentliche Teil beginnt ca. 9.30!
Raum: 1.050 (Landtag)

Offizielle Einladung des Landtages
Hinweise zum Besuch von Ausschusssitzungen

In seiner 34. Sitzung wird der Untersuchungsausschuss seine Beweisaufnahme zum Themenkomplex „Carsten Szczepanski“ und nun auch „Toni Stadler“ fortsetzen. Zeug*innen werden gehört zum Beweisbeschluss B 167 (u. a. zum Vorgehen brandenburgischer Behörden bei der Anwerbung und Führung von V-Personen wie Carsten Szczepanski). Hauptgegenstand wird die V-Mann-Tätigkeit von Toni Stadler und der Prozess gegen ihn im Jahr 2002 in Berlin sein. Der Richter forderte in seiner Begründung über das Strafmaß einer Bewährungsstrafe, dass Brandenburg einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu dieser Sache einrichten müsse.

Zeug*innen:

Dr. Muth, Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg

Oehme, Günter, ehem. Staatsanwaltschaft Cottbus, 1991-2003 in Cottbus, zuständig für Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit, seit 1993 Leitung der Staatsschutzabteilung, danach Wechsel nach Köln. Verantwortlich im sogenannten und vielfach kritisierten „Hetzjagd-Prozess“ im Jahr 1999 in Guben.

Richter, Raimund, Staatsanwaltschaft Cottbus

„Bartok, Dirk“: VS Brandenburg, V-Mann-Führer von Toni Stadler. Nach Berichten des Spiegel vermutlich Manfred M.. Aufgrund der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses Brandenburg könnte Manfred M. der ehemals im Beschaffungsreferat arbeitende Manfred Maslow sein, der im Jahr 1994 Carsten Szczepanski angeworben hatte. Ein in Cottbus geführtes Verfahren gegen den V-Mann-Führer „Bartok“ wird 2005 wegen angeblicher Geringfügigkeit eingestellt.

Stadler, Toni: Jahrgang 1974, ist ein aus Guben stammender Neonazi. Spätestens seit dem Jahr 2000 und bis zum Sommer 2002 arbeitet Stadler als V-Mann für den brandenburgischen Verfassungsschutz. Nach offiziellen Angaben wird Stadler im Sommer 2000 vom Brandenburger Verfassungsschutz als V-Mann angeworben. Sein V-Mann-Führer „Bartok” bzw. M. setzt sich auf vielfältige Art und Weise für seinen Schützling ein. Unter anderem stattet er Stadler mit einem Handy, Tipps und „sauberer“ Technik aus, um ihn für Polizeirazzien zu wappnen, heißt es in einem späteren Gerichtsprozess. So habe „Bartok“ Stadler einen Computer gegeben, den dieser als Tarnung in seiner Wohnung aufstellt. Den eigentlichen Rechner – voll mit Kundendaten und anderen Beweisen für Straftaten – bewahrt er im Keller eines Nachbarn auf. In einem mitgeschnittenen Telefonat sichert der V-Mann-Führer seinem Schützling Hilfe vom damaligen Brandenburger Verfassungsschutzchef Heiner Wegesin zu. Weitere Informationen zu Stadler gibt es in unserem Dossier.

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