Die vierte Sitzung des Brandenburgischen NSU-Untersuchungsausschuss beschäftigte sich am 18.11.2016 mit der organisierten rechten Gewalt im Land Brandenburg von 1991 bis heute. Als Sachverständige wurden Prof. Dr. Erardo Christoforo Rautenberg, Dirk Laabs, Prof. Dr. Hajo Funke und PD Dr. Gideon Botsch gehört.
Der öffentliche Teil der Sitzung begann verspätet gegen 10.30 Uhr. Zunächst begrüßte der Ausschussvorsitzende die vier Sachverständigen.
Vortrag GStA Prof. Rautenberg
Zuerst kam Erardo Christoforo Rautenberg zu Wort, seit März 1996 Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg. Er führte aus, dass er nicht gern von allgemeiner rechter Gewalt rede, sondern lieber von rassistischer Gewalt mit fremdenfeindlichen Motiven spräche. Rechte Gewaltstraftaten entwickelten sich nach der Wiedervereinigung zu einem Massenphänomen. Im Zuge der „ersten Migrationskrise“ gab es eine enorme Zuwanderung in die EU und in die Bundesrepublik. Die Rechten hatten das als Chance und Anlass für ihre politische Einflussnahme begriffen. Die „erste Migrationskrise“ spielte ihnen in die Hände, da diese eine Überforderung für die Bevölkerung und den Haushalt der Bundesrepublik darstellte. Die gesellschaftspolitische Auseinandersetzung dazu wurde von den Rechtsextremen genutzt – Brandanschläge waren die Folge. Die Täter waren zumeist Jugendliche und Heranwachsende. Eine ganze Generation wurde bis Ende der 1990er Jahre von einer rechten Jugendkultur geprägt. Polizei und Justiz waren damit nach dem Umbruch völlig überfordert. Die Reaktion: ein parteiübergreifender Versuch, das Phänomen zu deckeln, um ein Negativimage des Landes zu verhindern. Daran beteiligte sich auch der Verfassungsschutz.
Das Problem rechtsextremer Gewalt wurde zudem nicht hinreichend erkannt. 1996 sei Rautenberg von der Tageszeitung Tagesspiegel interviewt worden – er forderte ein breites gesellschaftliches Bündnis gegen rechte Gewalt. Damit sei er in den Augen einiger zu einem Nestbeschmutzer geworden. Der damalige Landesjustizminister Hans Otto Bräutigam hatte diesbezüglich im Herbst 1996 gesagt, es sei richtig gewesen, das Problem öffentlich zu thematisieren, er selbst hätte mehrmals diesbezüglich auf eine aktuelle Stunde über diese Thema im Parlament hingewirkt. Dies sei aber von allen abgelehnt worden. 1997 wurde das „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ in Brandenburg gegründet. Im Jahr 2000 räumte der damalige Ministerpräsident Manfred Stolpe in einem Interview mit der „Zeit“ ein, er hätte das Problem des Rechtsextremismus anfangs unterschätzt.
Weiter berichtete Rautenberg, dass er in der Generalstaatsanwaltschaft seit 1998 eine Liste geführt hatte, die alle rechten Gewaltstraftaten, inklusive persönlicher Daten der Täter, verzeichnete. Dies diente der Überwachung der Verfahren, damit z.B. auf Wiederholungstäter stärkerer Druck ausgeübt werden konnte, sowie zu wissenschaftlichen Zwecken. Das Führen der Liste wurde 2013 eingestellt, da Polizei und Justiz nicht mehr von den Mängeln der Aufbauphase betroffen waren. 2007 hatte es eine positive Zwischenbilanz von Justiz zur Bekämpfung rechter Gewalt gegeben.
Zwischen 2000 bis Dezember 2004 wurde der Verfassungsschutz Brandenburg von Heiner Wegesin (CDU) geführt. Diese Zeit schildet Rautenberg als besonders problematisch. So fiel in diese Zeit der Fall Toni S. Angeblich, um Tonträgerwege zu ermitteln, genehmigte der Verfassungsschutz die zweite Auflage des Tonträgers „Noten des Hasses“ des Bandprojekts White Aryan Rebels, die u.a. Mordaufrufe gegen prominente Personen enthielten, auch gegen Rautenberg selbst, enthielt. Bei Toni S., der am Vertrieb der CD beteiligt gewesen war, sollte eine Hausdurchsuchung der Berliner Polizei stattfinden. Wenn die Hausdurchsuchung in einem anderen Bundesland stattfindet, ist es übliche Praxis, dass die Beamten des entsprechenden Bundeslandes vorher informiert werden. Erstaunlicherweise fanden sie bei der Durchsuchung nichts und die Berliner Beamten wurden misstrauisch. Sie führten eine weitere Hausdurchsuchung durch. Diesmal informierten sie im Vorfeld keine Brandenburger Behörden und fanden prompt Beweismaterial. Ein späteres Verfahren gegen den V-Mann-Führer von Toni S. wurde im Februar 2005 wegen „geringer Schuld“ eingestellt.
Zu Wegesin hatte Rautenberg, im Gegensatz zu allen anderen Leitern des Brandenburger Verfassungsschutzes, kein gutes Verhältnis. Wegesin hatte kein Gespür, welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen, so Rautenbergs Einschätzung. Aber auch bei Wolfgang Pfaff (SPD), Leiter des Verfassungsschutzes von 1991 bis April 1996, habe mit der Anwerbung von „Piatto“ mindestens einmal das Gespür versagt. Rautenberg führte aus, dass er vor kurzem in einem Interview gesagt habe, dass dieser Fall ein Ausdruck vollständiger Hilflosigkeit gewesen sei. Er habe aber auch dem Einspruch der Interviewerin nicht widersprochen, dass es sich um einen „Freiversuch ohne Sicherheitsnetz“ gehandelt haben könnte. Ihm sei nicht bekannt, dass „Piatto“ zu Verurteilungen beigetragen hätte, so Rautenberg. Im Buch „Schluss mit der Sozialromantik. Ein Jugendrichter zieht Bilanz“ schildert der Bernauer Jugendrichter Andreas Müller in einem eigenen Kapitel ausführlich den Fall Dolgenbrodt – einige Dorfbewohner bezahlten Neonazis, damit die am Tag vor der Beziehung eine Asylunterkunft niederbrennen. „Piatto“ hatte in diesem Prozess ausgesagt. Die Verurteilung stützte sich allerdings ausdrücklich nicht auf diese Angaben.
Die Anwerbung von „Piatto“ hätte nicht stattfinden dürfen. An dieser Stelle verweist Rautenberg auf seinen ausführlicheren schriftlichen Bericht für die Ausschussmitglieder und erwähnt, dass die Vernichtung von Justizakten „Piatto“ betreffend nicht zu beanstanden sei: „Sie [Die Ausschussmitglieder] können das anders sehen, Ich habe meine Gründe.“ Das Thema wurde nicht weiter ausgeführt.
Rautenberg betont, dass es sich bei rassistischen und rechtsextremen Straftaten um sehr junge Täter handelte, die meist spontan in Gruppen und unter Alkoholeinfluss agierten und keine feste Gruppenstruktur aufwiesen. Er verweist er auf die Broschüre von Frank Schauka „Abkehr von rechtsextremistischer Gewalt – Einsichten von Strafgefangenen“, die Interviews mit rechtsextremen Straftätern in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel enthält.
Es war jedoch mit der Möglichkeit zu rechnen, dass bei Einzelnen eine Radikalisierung erfolgte, wie das auch beim NSU geschehen sei. Als Beispiel für Brandenburg führt Rautenberg die Gruppe „Freikorps Havelland“ an, die zwischen 2003 und 2004 Brandanschläge auf asiatische und türkische Geschäfte verübt hatte. Der Generalbundesanwalt hatte das Verfahren nicht übernommen, weil es aus seiner Sicht von minderer Bedeutung war. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft unter Rautenberg ermittelte wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Nach der ersten Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft dazu bekam Rautenberg den Hinweis, dass die Hausleitung des Brandenburger Innenministeriums damit „nicht glücklich“ sei. Die Stimmungslage in etwa: Nun macht die Generalstaatsanwaltschaft aus Jugendlichen noch Terroristen. 2005 wurden schließlich 11 der 12 Angeklagten wegen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ nach § 129a verurteilt. Es war bundesweit die erste Verurteilung nach der Neufassung des § 129a. Staatssekretär Eike Lancelle, der bei der Urteilsverkündung anwesend war, zeigte sich sichtlich überrascht über das Urteil. Im Verfassungsschutzbericht Brandenburg blieben die Taten bis zur Verurteilung der Täter unerwähnt. Warum ist Rautenberg nicht bekannt.
Als nächstes ging Rautenberg auf die „Nationale Bewegung“ ein. Sie verübte u.a. im Januar 2001 einen Brandanschlag auf die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs in Potsdam. In der Nähe des Tatortes wurde ein Bekennerschreiben gefunden. Bereits zuvor war ein Brandanschlag auf einen türkischen Imbiss verübt worden. Rautenberg führt weitere Straftaten auf, die der „Nationalen Bewegung“ zugeschrieben werden. Die Bekennerschreiben deuteten auf eine Organisation hin. 2001 übernahm die Generalbundesanwaltschaft das Verfahren. Rautenberg weist die Ausschlussmitglieder daraufhin, dass wegen der Besonderheit des Falles bei der Generalbundesanwaltschaft noch die Akten vorhanden sein müssten. Wegesin hatte sich damals gegen die Übernahme des Verfahrens durch die Generalbundesanwaltschaft ausgesprochen. Der Verfassungsschutz veröffentlichte auf Veranlassung von Wegesin unabgesprochen im Internet ein Bekennerschreiben der Gruppe. Die Generalbundesanwaltschaft sah darin zu Recht eine Behinderung ihrer Ermittlungen. Rautenberg dazu: „Ich will nicht verhehlen, das mir Zweifel kamen, ob es die „Nationale Bewegung“ überhaupt gegeben hat.“
Rautenberg führte weiterhin aus, dass es in Brandenburg keine weiteren Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen Rechtsextreme gegeben hat. Bei anderen Straftaten einzelner Mitglieder von Gruppen habe es aber eine vorbildliche Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz gegeben. Gegen mehrere Mitglieder des „Schutzbundes Deutschland“ liefen Verfahren wegen Volksverhetzung mit Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten. Ein Mitglied war Maik E., dessen Zwillingsbruder im Münchener NSU-Prozess angeklagt ist. Die Akten zu den „Schutzbund“-Verfahren lagern als archivwürdig eingestuft bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin.
Dann kam Rautenberg auf das Verfahren zum Brandanschlag auf die geplante Notunterkunft für Flüchtlinge im Sommer 2015 in Nauen zu sprechen. Warum die Generalbundesanwaltschaft das Verfahren nicht übernahm, müsste man im Einzelnen begründen, was Rautenberg sich jedoch spart. Es folgen Ausführungen Rautenbergs zur aktuellen Asylpolitik, was zu Widerspruch einzelner Abgeordneter führt.
Vortrag Dirk Laabs
Der Journalist Dirk Laabs konzentrierte sich vor allem auf die Person Carsten Szczepanski alias V-Mann „Piatto“ und zeigte in seiner Präsentation die starke nationale und internationale Vernetzung des V-Mannes des Brandenburger Verfassungsschutzes auf.
„Piatto“ verfügte bereits 1991 über internationale Kontakte zu zentralen Personen der Neonaziszene, unter anderem zu Dennis Mahon von der Organisation White Aryan Resistance (WAR) aus den USA. Weil ihm andere Klans nicht radikal genug waren, gründete Mahon die Oklahoma White Knights of the Ku Klux Klan und propagierte den bewaffneten Widerstand. In diesem Zusammenhang widersprach Laabs der Einschätzung von Rautenberg – Rassismus sei nicht das Mittel, sondern immer das „Ziel“ der extrem rechten Szene gewesen.
Mahon verfügte über Kontakt zu Tom Metzger, dessen Konzept vom „White Aryan Resistance“ bereits 1993 den Weg nach Deutschland gefunden hatte. Laabs belegt anhand von Textauszügen, wie sich auch der NSU auf dieses Terror-Konzept bezog und verweist auf einen Brief des NSU an die eigene Szene.
„Piatto“ baute ab 1991 einen Ku-Klux-Klan (KKK) in Berlin und Brandenburg auf. Er knüpfte auch Kontakte nach England, zu den dortigen Topleuten der gefährlichen Neonaziszene, wie Tony Williams, einem Protagonisten von Blood & Honor (B&H). „Piatto“ hatte das faszinierende Talent immer da zu sein, wo es spannend war, so Laabs. Schon vor der Gründung von B&H bestanden vorzügliche Kontakte zu Bands, die später Teil von B&H wurden, aber auch zu den Hammerskins, zur Nationalistischen Front und den Nationalen Einsatzkommandos etc. Verbunden waren diese Strukturen durch die rassistische Klan-Ideologie des „Rassenkriegs“. „Piatto“ trug diese Idee, die auch Grundidee von B&H wurde, mit seiner Zeitschrift Das Feuerkreuz nach Deutschland. Seit 1991 verfügte er über die wichtigsten internationalen Kontakte zu Personen, die eine koordinierende, vernetzende Funktion hatten. Die Neonazis redeten nicht nur, sondern handelten auch: Mahon wurde 2012 wegen eines rassistischen Bombenanschlags zu 40 Jahren Haft verurteilt.
Laabs fragte: War es Zufall oder Glück, dass „Piatto“ immer da auftauchte, wo es interessant wurde? Oder arbeitete er schon Anfang der 1990er Jahre für einen Dienst? Als 1991 seine Berliner Wohnung wegen der Produktion von Das Feuerkreuz durchsucht wurde, fanden die Ermittler eine Bombenwerkstatt und Anleitungen für den Kampf im Untergrund. Szczepanski war zu dieser Zeit bereits in Brandenburg abgetaucht. Die Ähnlichkeiten zum NSU sind auffällig, so Laabs. Bei seinen späteren Vernehmungen, an der auch das BKA und LKA beteiligt war, machte „Piatto“ umfängliche Aussagen und durfte anschließend, trotz der schweren Vorwürfe gegen ihn, einfach gehen und den KKK weiter in Brandenburg aufbauen. Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) führte zu diesem Zeitpunkt die Ermittlungen gegen den KKK, aus dessen Umfeld schwere Straftaten begangen wurden. Im Hamburg tötete ein Klubmitglied einen Seemann, in Berlin erschlug ein guter Freund von Szczepanski einen Obdachlosen. Szczepanski ist selbst dabei, als 1992 ein Lehrer aus Nigeria halb tot geprügelt wird. Die GBA stellte die Ermittlungen trotzdem ein, überwies die Verfahren, die Szczepanski betrafen, an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) – und es passiert nichts mehr. Genau in dem Augenblick, als Szczepanski endlich auf Druck der Nebenklage vernommen werden soll, brachten ihn Brandenburger Beamte 1993 wegen minderschwerer Straftaten nach Berlin. Nach einigen Tagen wurde er laufen gelassen und organisierte, bevor er schließlich doch in Haft musste, noch das bis dato größte B&H-Konzert in Brandenburg. Laabs äußerte Zweifel an der Version, Szczepanski habe sich selbst in der Haft dem Brandenburger Verfassungsschutz angedient und wies darauf hin, dass alle relevanten V-Leute die 1994/95 geworben wurden (Verweis u.a. auf Tino Brandt alias V-Mann „Otto“, Michael See alias V-Mann „Tarif“, Thomas Richter alias V-Mann „Corelli“), sich angeblich freiwillig aus dem Gefängnis beim Verfassungsschutz gemeldet hätten.
1995 sprengte eine Neonazi-Zelle ein Regierungsgebäude in Oklahoma City in den USA in die Luft. Das war eine wirkliche Zäsur. Die Zelle hatte Kontakt zu Dennis Mahon, handelte nach der Idee des Rassenkriegs. „Piatto“ schrieb englischsprachige Briefe in die USA. Wusste der Dienst in Brandenburg wirklich nicht, wen sie da hatten? Genauso wenig andere Nachrichtendienste? Laabs war überzeugt: „Piatto“ war kein Betriebsunfall, das war System.“ Er äußerte auch seine Verwunderung darüber, dass Szczepanski gegen die hohe Verurteilung zu acht Jahren nicht in Revision gegangen war.
„Piattos“ zeitweiliger V-Mann-Führer Gordian Meyer-Plath habe im Bundestagsuntersuchungsausschuss ausgesagt, die Quelle „Piatto“ sei erst 1998 „richtig heiß“ geworden. Bereits im April 1998 wurde Szczepanski Freigänger und baut sofort seine Kontakte nach England aus. Im September 1998 besuchte ihn der spätere Täter der rechtsterroristischen Nagelbombenanschläge 1999 in London, David Copeland. Sie alle sind inspiriert durch die „Turner Diaries“ von William Pierce. Bereits aus dem Gefängnis heraus gab es eine Kommunikation mit Antje Probst und Jan Werner aus Sachsen. Im August 1998 tauchte Szczepanski bei B&H Sachsen auf. Kurz davor gab es im Juni 1998 ein B&H-Treffen in Sachsen, bei dem Probst sinngemäß gesagt haben soll: „Es reicht, wir müssen in den Untergrund gehen“. Die sinngemäße Reaktion des Verfassungsschutzes darauf: „Ach, das meint die nicht so ernst.“ Es ist bisher nicht bekannt, welcher V-Mann von diesem Treffen berichtete. Aber direkt danach baut „Piatto“ den Kontakt zu ihr auf. Jan Werner veröffentlichte zu dieser Zeit in seiner Zeitschrift Foier Frei! die zentrale WAR-Formel sogar auf einem Titelblatt: „Trotz allem, wir arbeiten weiter. White aryan widerstand“ und folgte damit ideologisch dem Konzept der Oklahoma-Anschläge. Szczepanski hatte also mit Leuten zu tun, für die dieses Konzept kein Spaß war. Parallel geriet er in die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) des NSU-Umfelds. Seine Telefonnummer taucht in Kommunikation von Jan Werner auf. Schlüsseltag ist hier der 25. August 1998. An diesem Tag warnt das BfV den Brandenburger Verfassungsschutz, dass „Piatto“ in Gefahr sei. Von genau diesem Tag, als Jan Werner eine SMS an Szczepanski mit dem Text „Hallo was ist mit den Bums“ sendete, fehlen Akten.
Der V-Mann Führer Görlitz sagte aus, er habe sich mit „Piatto“ getroffen, das Handy ausgetauscht und man habe die SMS nicht wahrgenommen. Lügt er? Die Beweisaufnahme ist noch am Anfang. Laut Beweisantrag der Nebenklage gibt es einen internen Vermerk, dass der V-Mann Führer jedoch bis 20 Uhr mit „Piatto“ zusammen war – die SMS kam Stunden vorher. Gordian Meyer-Plath hat in seiner Aussage vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss im April 2013 gesagt, es gäbe einen Aktenvermerk, aus dem hervorgeht, dass sie die SMS nicht wahrnehmen konnten. Es müsste diesen Vermerk ja geben, dass sollte also kein Problem für den Brandenburger Untersuchungsausschuss sein. Es gibt noch eine weitere Ungereimtheit. Einen Tag später, am 26. August 1998, wurde auf dem alten Handy von „Piatto“ laut Anrufliste eine Werbe-SMS zugestellt. Ist es dies technisch möglich, wenn das Handy laut Verfassungsschutz ja schon abgeschaltet war? In den Thüringer Akten zu dieser TKÜ finden sich dazu ganz wesentliche Teile zur SMS-Kommunikation zwischen Werner und „Piatto“ nicht. Die sind offenbar ganz gezielt entnommen worden. Es ist zu fragen: Warum?
Die Herkunft der meisten vom NSU bei seinen Morden eingesetzten Waffen ist indes laut Laabs weiterhin unklar. Bei zwei Morden des NSU kamen zwei Waffen zum Einsatz. Im Mord an Enver Simsek war nicht die Ceska tödlich. „Piatto“ soll, so wird aus der Szene kolportiert, Waffen angeboten haben.
Am 25. August 1998 fragte Werner in einer SMS, was mit den „Bums“ sei. Vorher versuchte er vier Mal, Szczepanski mit unterdrückter Nummer anzurufen. Danach versuchte er, jemanden in Brandenburg zu erreichen. Am 5.September 1998 kam es am Rande eines B&H-Konzertes in Hirschfeld zu einem Treffen zwischen Werner und Szczepanski. „Piatto“ gab eine „VP-Meldung“ ab, dass Werner immer noch Waffen suchte. Am 10.10.98 gibt es ein B&H-Treffen, mit dabei sind zwei unbekannte Personen aus Thüringen. Beim anschließenden Konzert des Klan MC trifft „Piatto“ seinen alten Bekannten Oswald Pohl und der Kreis schließt sich. Am 15.10.1998 beginnt die Operation „Pappmaschee“ – die Observation von Jan Werner. Am 18.10.1998 wird der Transport der Landser-CDs von der Polizei gestoppt. Thomas Starke notiert im Anschluss in sein Tagebuch – „Achtung vor … Szczepanski“. Kurz danach wird „Piatto“ als V-Mann enttarnt. Am 18.12 1998 begeht der NSU den ersten Raubüberfall auf einen EDEKA-Markt in Chemnitz. „Piatto“ berichtet nicht mehr.
Vortrag Dr. Botsch
Wir dokumentieren hier seinen Vortrag, PDF als Download
Vortrag Prof. Funke
Link zum Vortrag folgt
Fragerunden:
Frage Lüttmann (SPD): Er bedankt sich bei den Sachverständigen für ihre Ausführungen und insbesondere bei Dr. Botsch für die wichtige Aufarbeitung zu den Todesopfern rechter Gewalt in Brandenburg. Welche Parallelen zwischen den 1990er Jahren und heute gibt es? Gibt es personelle Wiederkehrer, also Aktivisten, rechte Gewalttäter von damals, die heute bei Pegida oder in ähnlichen Zusammenhängen wieder dabei sind? Und welches Wissen haben Sie dazu, dass sich heute wieder rechtsterroristische Strukturen bilden bzw. vorhanden sind?
Rautenberg: Die Zuständigkeit für rechtsterroristische Verfahren liegt eindeutig bei der GBA. Ich denke, dort wird die gesamte Situation genau beobachtet und dass sich nach dem NSU-Skandal solche Fehler, davon geh ich aus, nicht wiederholen. Die Sicherheitsorgane sind heute sensibler, insbesondere beim GBA. Ich war da ja auch selbst tätig.
Laabs: Wiederkehrer ist ein wichtiger Begriff. Laabs verweist auf das Attentat auf Henriette Reker im Oktober 2015. Der Täter Frank S. war früher bei der FAP. Durch die aktuelle Situation gibt es einen enormen Handlungsdruck in der rechten Szene. Es gibt ein empfundenes Gerufen werden durch die breite Masse der Bevölkerung. Ihr gesamtes Lebensmodell stehe zur Disposition. Diese Entwicklung ging ja über Jahre. Druck, der in der Mitte der 1990er auf die Szene ausgeübt wurde, schweißte sie zusammen. Es hat sich ein harter Kern gebildet. Der heutige Druck wird auch die Szene verdichten. Wenn die Polizei heute handelt, kann in sieben Jahren etwas ähnlich Gefährliches entstehen. Das ist eine Zwickmühle. Es kann also wieder passieren und da ist ein langer Atem nötig. Die Verdichtungsprozesse sind vergleichbar mit der Entwicklung der RAF, die auch erst Jahre später – also nach 1968 – aktiv wurde.
Funke: Funke widerspricht Laabs. In den 1990er Jahre hätte anders systematisch nachgearbeitet worden müssen. Es wurden aus der Gewaltwelle keine Konsequenzen gezogen. Auf die Aufforderung an Ministerpräsident Manfred Stolpe ‚Machen sie doch was!‘ sagte er ‚Haben sie wohl recht‘, aber Konsequenzen hatte das nicht. Auch nicht von den Innenministern. Nur Bräutigam [Anm.: 1990-1999 Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten im Land Brandenburg] und Rautenberg haben was gemacht. Es braucht dann so etwas wie Halbe 2005. Als die Soldatenehre beschmutzt wurde, gab es vom Innenministerium ein ‚jetzt reichts‘. Was gebraucht wird, ist ein nicht zufällig entstehender politischer Wille. Die Szene muss anders unter politischen Druck gesetzt werden. Und natürlich gibt es diese terroraffinen Netzwerke – Nauen, Freital, Zuspitzungen wie Reker. Es gibt den III. Weg, die ehemaligen Spreelichter, um nur einige zu nennen.
Botsch: Es gibt Parallelen und Unterschiede in den aktuellen politischen Anti-Asyl-Diskursen. Das Sagbare hat sich verschoben und die feindselige Stimmung im Land nimmt zu. Wir haben parlamentarische Kräfte, die feindselige Stimmung gegen Flüchtlinge machen. Die Leute fühlen sich wieder ermächtigt. Es tauchen wieder Netzwerke und Personen aus Anfang der 1990er Jahre auf, das berichten Polizei und Zivilgesellschaft. Nach Abebben des Themas denken sie heute, sie müssen wieder etwas machen. Aber es gibt auch neue, wie die Identitäre Bewegung.
Ab den 1990er Jahren gibt es das Untergrund-Zellen-Konzept. Sich Informationen zur Waffenbeschaffung und zum Bombenbau zu beschaffen, ist heute leichter. Ich befürchte, mit dem Abebben der Flüchtlingszahlen werden kleinere Gruppen entstehen, die sagen, ,‚es reicht nicht, wir müssen weiter machen‘. Langfristig wird auf uns noch einiges zukommen. Zu erwähnen sind hier auch Freital [Anm.: Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung] und Nauen [Anm.: Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung]. Wir haben diese Strukturen und wir müssen damit rechnen.
Gossmann-Retz (SPD): Nach einem Dank an die Sachverständigen, bedankt sich die Abgeordnete der SPD insbesondere bei den investigativen Journalisten für ihre Arbeit, da die gesamte Öffentlichkeit das Problem in den 1990er Jahren nicht wahrhaben wollte. Sie berichtet, dass sie in Birkenwerder als Stadtverordnete mit Richard Miosga, Rechtsanwalt vom Deutschen Rechtsbüro, im Parlament sitzen musste. Zum Deutschen Rechtsbüro gehört auch ein Rechtsanwalt der heute Ralf Wohlleben oder den NPD-Politiker Marcel Zech (Buchenwald-Tattoo). An Funke und Botsch geht die Frage: Es klingt so, als ob die Sicherheitsstrukturen dafür gesorgt haben, dass rechte Strukturen aufgebaut werden konnten. Ich würde Sie gern nach den Beweggründen fragen. War es Vorsatz oder Unwissenheit? Müsste der Einsatz von V-Leuten deutlich besser parlamentarisch kontrolliert werden? Und wie kann ausgeschlossen werden, dass V-Leute, wenn wir welche einsetzen, nicht zu Konstrukteuren neuer rechtsterroristischer Strukturen werden?
Funke: Zuerst zu der zweiten Frage. Es braucht den Mut und die Bereitschaft der Parlamentarier in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK). Sowohl die Exekutive als auch die Legislative müssen da ihre Bereitschaft zeigen. Aber auch der Verfassungsschutz muss selbst die Notwendigkeit seiner Kontrolle sehen und anerkennen. Allein mit dem schlichten Verweis auf eine Fehlerkultur ist es nicht getan. Es geht aber auch nicht nur mit Vertrauen. So hatte der Sonderermittler Förster, ein erfahrener Staatsanwalt darauf vertraut, dass ihm alle Unterlagen gegeben wurden. Es ist mit seinem Vertrauen gescheitert. Es gibt eine Geheimhaltungskultur oder Unkultur, die nie hinterfragt wurde.
Zur Frage 1 ist das beste Beispiel Tino Brandt [V-Mann Otto, Verfassungsschutz Thüringen]. Ein Teil der V-Mann-Führer hat, an der Gewaltenteilung und Demokratie vorbei, dafür gesorgt, dass Brandt straffrei blieb. Aus Gesprächen weiß ich, dass Nocken und Roewer an der Polizei vorbei agiert haben. Trotz der schweren Verbrechen von Brandt 1997 (?). Es eröffnete ja auch Erpressungsmöglichkeiten. Wir wissen, dass Tino Brand wegen Kindesmissbrauch in Haft sitzt. Außerdem gab es in Thüringen weit Rechts stehende revisionistische Kreise. So hat z.B. Roewer selbst in Frage gestellt, dass der 2. Weltkrieg von Hitler ausgelöst wurde. Der Habitus des Verfassungsschutzes Thüringen war mehr radikal antidemokratisch als demokratisch. Ein Paket verschiedener Faktoren hat dazu geführt. Ob wir in Brandenburg einen ähnlichen Trend hatten, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass der damalige Leiter des Brandenburger Verfassungsschutz Hans-Jürgen Förster an der Frage „Piatto“ gescheitert ist.
Botsch: Die Polizei hat heute ein sehr deutliches Interesse, Druck auf die Szene auszuüben. Es geht teilweise bis an den Rand dessen, was rechtsstaatlich möglich ist. Das ist ein großer Unterschied zu damals. Das gab es nicht sofort und nicht überall, aber war ab Mitte der 1990er Jahre eine wahrnehmbare Tendenz. Brandenburg war da im Vergleich zu anderen Bundesländern besser aufgestellt.
Zur Frage des Verfassungsschutzes sagt Botsch, dass er über keine Kenntnisse verfügt. Den Gedanken, dass es ein Paket aus Gründen war, ist für ihn am ehesten denkbar. Er will aber nicht spekulieren, weist aber darauf hin, dass in einer Behörde wie dem Verfassungsschutz die Arbeit reflektiert wird und es darüber Akten geben muss. Aus diesen müsste hervorgehen, warum man den Aufbau von rechten Strukturen in Kauf genommen halt. Kalkül könnte gewesen sein, wenn ich eine Struktur habe, kann ich diese kontrollieren.
Frage Redmann (CDU): Erkenntnisse zu prototerroristischen Netzwerkstrukturen sind nicht bekannt. Im Verfassungsschutz-Bericht Brandenburg finde sich gar nichts dazu. Es gab, gibt ja nur verhaltenes Anklagen von § 129a. Woran liegt das? Wurde sich nur auf Einzeltäter konzentriert und der Zusammenhang zwischen verschiedenen Tätern, Netzwerken, Terrornetzwerken nicht erkannt? Vielleicht, weil es so was wie eine braune RAF nicht geben durfte? Hat sich etwas verändert?
Rautenberg: Es gab beim § 129a eine Gesetzesänderung. Ein entsprechendes Verfahren gegen das Freikorps Havelland wäre vorher nicht möglich gewesen. Ich hatte damals den Eindruck, es war nicht erwünscht, dass es terroristische Strukturen im Land geben könnte. Die Polizei hatte toll gearbeitet. Der GBA hat Angst, die Anklage nicht erhärten zu können und übernahm das Verfahren nicht. Daher haben wir das dann selbst gemacht. Bei einem § 129a- oder § 129 Verfahren müssen gewisse organisatorische Strukturen vorhanden sein und es müssen Straftaten geplant werden. Der Nachweis ist ausgesprochen schwierig. Das Hauptproblem ist, Anhaltspunkte für eine Organisationsstruktur zu finden. Es sind oft eher situative Straftaten. In Nauen konnten wir im Rahmen der Ermittlungen Organisationsstrukturen feststellen. Man muss andererseits sehen, wir dürfen als Staatsanwaltschaft nicht einfach symbolische Aktivitäten entfalten. Wir müssen sicher sein. Manchmal trügt uns unsere Annahme.
Laabs: Es ist ein Missverständnis, dass rechter Terror um das Jahr 2000 kein Thema war. Es gab sogar eine Sondersendung im Fernsehen dazu (u.a. zum B&H-Verbot). Zwei Tage vor dem ersten Mord des NSU. Das Verbot von B&H, der Brandanschlag auf die Synagoge in Düsseldorf und der Sprengstoffanschlag auf die jüdischen Kontingentflüchtlinge – das führte zum Aufstand der Anständigen und war ein riesiges Thema. Aber niemand hat sich danach daran erinnert. Hans-Georg Maaßen hat erklärt, wofür es V-Leute braucht. Sie werden gezielt an terroristische Strukturen herangeführt. Das ist die Strategie des Verfassungsschutzes. Man kannte die Strukturen in- und auswendig. Aber es gab keine Reaktion. Es war kein Versagen der Aufklärung. Es ist die Frage: warum wurde nicht gehandelt?
Funke: Die Netzwerkstrukturen waren bekannt. Bernd Wagner, als Spitzenkenner der Szene, hat darauf hingewiesen. Warum wurde nicht gehandelt? Es gab eine bewusste Entscheidung, etwas zu thematisieren und in die Institutionen zu geben oder eben nicht. Mit allen damit verbundenen Konsequenzen, die wir jetzt hier verhandeln bis hin zur Mordserie. Nach dem ersten Mord gab es ein Koordinierungsgespräch. Fromm sagte, das Thema muss aufgegriffen werden, es muss operativ strategisch sein, muss ja nicht öffentlich sein. Die Antwort war: Nein.
Botsch: Ich bin der Auffassung, dass der § 129a sparsam angewandt werden sollte. Die paradigmatische Terrorismusdefinition ist da sehr eingeschränkt. Bei Verfahren waren Personen aus Staat, Verkehr oder Wirtschaft betroffen. Aber Verfahren, die geführt wurden, weil gesellschaftliche Minderheiten die Objekte von Terror waren, sind in Deutschland nicht bekannt. Das wird auch deutlich am Freikorps Havelland. Wenn es von der Polizei früher erst genommen wäre, hätten wir es auch früher gemerkt, was die da treiben. Das Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft zu Freikorps Havelland war da eine paradigmatische Wende.
Frage Lakenmacher (CDU): 1. Gab es Fälle, in denen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch den Verfassungsschutz oder anderer Dienste behindert, beeinflusst wurden? 2. Bei der vorzeitigen Entlassung wurde „Piatto“ zugutegehalten, dass er einen Praktikumsplatz hat. Wir wissen, dass es bei Antje Probst war. Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz im Haftprüfungsverfahren bei „Piatto“? Hätte es, mit heutiger Erkenntnislage, eine vorzeitige Entlassung von „Piatto“ geben dürfen? 3. Wie war die Qualität der Ausstattung der Ermittlungsbehörden? War das damals ausreichend um Netzwerke und Strukturen zu erkennen?4. Welche Denkalternativen haben sie, wo die Waffen des NSU hergekommen sein können? Wie geht jemand regelmäßig vor, der sich Waffen beschaffen will? Gibt es in Deutschland genug illegale Waffen, sodass ein Rückgriff auf ausländische Quellen nicht nötig wäre?
Rautenberg: Die Frage 1 kann ich ihnen im Prinzip nicht beantworten. Es gab keine offiziellen Versuche der Einflussnahme, insbesondere auf meine Person. Was das unterschwelliges Einwirken betrifft, das kann ich nicht beurteilen. Was das Verhältnis zwischen Polizei und Verfassungsschutz betrifft, da gab es gelegentlich Spannungen. Die Polizei war nicht immer mit der Zusammenarbeit zufrieden. Aber das weiß ich im Einzelnen nicht.
In den Fall „Piatto“ war die Generalstaatsanwaltschaft nicht involviert. Ich habe aber den Bericht des Bundestagsuntersuchungsausschusses durchgearbeitet und Literatur gelesen. Im Dolgenbrodt-Prozess kam die Staatsanwaltschaft mit „Piatto“ als Kronzeugen. Das hat Richter Müller in seinem Buch dargelegt. Auch, dass die Verurteilung der Täter nicht auf den Aussagen von „Piatto“ beruhte.
Zur Frage der Ausstattung: Die hat sich deutlich verbessert. Das wird deutlich anhand der Verbote von Kameradschaften. Das Innenministerium ist da sehr aktiv und konsequent. Die anfängliche Skepsis gegenüber zivilgesellschaftlichen Aktionen gegen rechts hat sich gelegt. Das zeigt auch, dass der damalige Innenminister Schönbohm das Geleitwort für das Buch „Rechtsextremismus in Brandenburg“ geschrieben hat. Das ist ein entscheidender Fortschritt. Zur Ausstattung des Verfassungsschutzes kann ich gar nichts sagen. Bei der Polizei werbe ich schon dafür, dass da ausreichend Leute sind. Sonst ist die Staatsanwaltschaft aufgeschmissen. Da hatten wir in der Vergangenheit schon sehr engagierte Ermittlungen.
Laabs: Bei einer Waffe, die beim NSU gefunden wurde gibt es Hinweise, dass sie aus Kroatien stammt. Davon gab es nur eine sehr geringe Stückzahl. Viele der deutschen Neonazis waren ja Söldner. Da könnte die Verbindungslinie sein.
Zur Frage der Ausstattung: Die bittere Erkenntnis ist ja, dass die Polizei den Thüringer Heimatschutz (THS) unter Kontrolle hatte. Die Staatsanwaltschaft konnte aber nicht anklagen, weil der Verfassungsschutz die Polizeiarbeit sabotierte und die V-Leute warnte. Das hat der V-Mann Tino Brandt selbst berichtet. Der Fall „Corelli“ ist ebenfalls aktenkundig. Da gab es Druck auf die Oberstaatsanwaltschaft. Insbesondere in Sachsen gibt es mehrere Verdachtsfälle – 33 Verfahren, alle eingestellt.
Der Witz ist ja, dass die sogenannte „Resozialisierung“ von „Piatto“ ausgerechnet im Laden „Sonnentanz“ von Antje Probst, einer B&H-Aktivistin, stattfinden sollte. Da ist der Verfassungsschutz ja sogar bei der Wahrheit geblieben. Soviel zum Lossagen von der Szene. In der Haft verfasste er rechte Postillen. Eigentlich gab es für die vorzeitige Haftentlassung keine Voraussetzungen.
Botsch: Der Verfassungsschutz und die Polizei hatten nicht immer die gleichen Interessen. Die Beeinflussung von Ermittlungen durch den Verfassungsschutz ist sehr gut im Buch „Generation Hoyerswerda“ dargestellt. Zu den Denkalternativen der Waffenbeschaffung möchte ich darauf hinweisen, dass das B&H-Netzwerk ein breites Feld ist. Interessant dürften hier auch die Verbindungen nach Polen und Tschechien sein.
Frage Schöneburg (Die Linke): Schöneburg führt zuerst aus, dass aus den Strafvollzugsakten von „Piatto“ sogar hervorgeht, dass er die Auflage hatte, sich von der rechtsradikalen Szene fern zu halten. Warum ist es denn fehl gelaufen? Meine These ist, dass das Desaster der Mordserie das Verfassungsschutzsystem generell in Frage stellt. Eine Frage an Herrn Rautenberg: Sie haben ausgeführt, dass es einen Zwist zwischen ihnen und dem damaligen VS-Chef Wegesin gab. Sie plädierten damals dafür, dass V-Leute keine Straftaten begehen dürften. Halten sie daran noch fest?
Rautenberg: Ja, daran halte ich fest.
Ergänzend zur vorherigen Fragen führt Rautenberg den Fall des enttarnten Brandenburger V-Mann Toni S. aus. Dieser hatte seinen Wohnsitz in Brandenburg. Die Berliner Polizei plante eine Durchsuchung bei ihm. Es ist üblich vor Durchsuchungen in einem anderen Bundesland die Kollegen zu informieren. Die Durchsuchung fand statt, man fand nichts. Es war die Frage, ob die Durchsuchung bei S. zur Kenntnis gelangt ist. Es fand eine zweite Durchsuchung ohne vorherigen Anruf in Brandenburg statt und man fand etwas. Wenn man als Staatsanwaltschaft feststellt, dass irgendwo eine Lücke ist, würde ich da auch nicht anrufen.
V-Leute sind immer Grenzgänger. Die Kontrolle, ob die Grenzen einhalten oder überschritten werden ist de facto kaum möglich. Nach dem ersten Verbotsverfahren zur NPD, dass an den V-Männern scheiterte, habe ich vermutet, dass die NPD genau wusste wer V-Mann ist und das nur Informationen weitergegeben wurden, die nicht schädlich oder sogar günstig für die NPD waren. Wie wollen sie jemanden kontrollieren, wenn dieser in einer verfassungsfeindlichen Struktur eingebunden ist. Deshalb plädierte ich damals dafür, dass V-Leute keine Straftaten begehen dürfen. Verdeckte Ermittler der Polizei dürfen auch keine begehen. Wenn sie welche begehen, dann entscheidet darüber die Justiz. Diese Entscheidung trifft nicht der Verfassungsschutz und stellt einen Freibrief aus. Wenn man die Straffreiheit jetzt auch noch im Gesetz festschreibt, ist das ziemlich hirnrissig.
Wenn man Leute anstellt, die da direkt in Gruppen eingeschleust werden, kann es funktionieren. Das Risiko der Enttarnung ist extrem groß. Man kann es nicht wirksam kontrollieren.
Nachfrage Schöneburg (Die Linke): Sind sie gegen das V-Leute System?
Rautenberg: Ich persönlich bin es.
Frage Schöneburg (Die Linke): Eine weitere Frage an Herrn Rautenberg: Der Brandenburger Verfassungsschutz sagt ja, „Piatto“ sei ein Quantensprung gewesen. Aber keiner konnte bisher sagen, worin der Quantensprung bestand. War es einer? Nach ihrer Darstellung gab es aus Strafverfolgungssicht kein Aufklärungsfolgen durch „Piatto“?
Rautenberg: Jedenfalls nicht was mir zu Ohren gekommen ist. Der Brandenburger Verfassungsschutz stand unter Druck, anders kann ich es mir nicht vorstellen, wie es zu dieser Entscheidung der Anwerbung von „Piatto“ kam. Wolfgang Pfaff, den ich aus meiner Zeit als Bundesanwalt kenne, war jemand der immer abgewogen hat. Ich kann mir das nur aus der Gesamtschau erklären. Es gab eine erdrückend große Bedrohung durch Rechtsextreme. Jeden Tag gab es Gewalttaten. Für die Polizei waren bei den Taten ausländerfeindlichen Motive nicht erkennbar. Ich riet ihnen zu sagen, ein ausländerfeindliches Motiv ist nicht auszuschließen. Aus strafrechtlicher Sicht hatte ich keine Erkenntnisse. Das einzige was mir bekannt ist, wie schon gesagt, Dolgenbrodt.
Laabs: Der Verfassungsschutz ist keine Strafverfolgungsbehörde. Es gibt beim Einsatz von V-Leuten eine Kontinuität. Der Verfassungsschutz hat in der rechten Szene immer auf V-Leute gesetzt. Die wissen schon, wie man professionell Quellen führt. Vermutlich haben sie ein wesentlich schärferes Bild als wir glauben. In der Szene wird immer viel geredet. Der Verfassungsschutz will „Schnacker“ von Leuten trennen, die handeln wollen. Als Verfassungsschutz will ich rauskriegen, wer von denen ernst macht. Der Verfassungsschutz will nicht lokale Straftaten aufklären.
„Piatto“ berichtete über gefährliche Gruppen, über Waffen und Überfälle. Er war der einzige V-Mann, der über den NSU berichtete. Von ihm wissen wir, er hat sehr ehrlich, unter hohen Risiko, aufgeklärt. Ganz nüchtern betrachtet hat er gut gearbeitet, über internationale Dinge berichtet. Er hat geliefert, im Gegensatz zum Beispiel zu Tino Brandt. War immer da, wo er gebraucht wurde. Ich glaube, der war gut geführt. Der Ausschuss sollte beim Brandenburger Verfassungsschutz nachfragen, welche Erkenntnisse es da gibt und prüfen ob „Piatto“ gelogen hat. Und nachfragen, was mit „Quantensprung“ genau gemeint ist.
Frage Schöneburg (Die Linke): Ist „Piatto“ zum Praktikum zielgerichtet hingesteuert worden?
Laabs: Die meisten Verfassungsschutzbehörden sind operativ tätig und steuern Leute. Das ist auch logisch. Belege finden sich dazu in vielen Untersuchungsausschussberichten. Aber es wird immer geleugnet. Es ist aber durch Zitate des Präsidenten des Bundesamtes Hans-Georg Maaßen widerlegt. Die V-Leute haben von ihren V-Mann-Führern Aufträge erhalten. Auch „Piatto“ sagte vor dem OLG München aus, der Verfassungsschutz hätte ihn gebeten in die NPD einzutreten. Alle Hinweise deuten dagegen, dass das Praktikum Zufall war. Wie ist der letzte Beweis dafür zu führen? Es müsste einen operativen Vermerk geben, dass „Piatto“ dahin soll. Alles andere ist, wie man vor Gericht sagt, lebensfremd. Wenn keine Akten mehr da sind und die Zeitzeugen nicht aussagen, wie es bei 90 Prozent der offenen Fragen im NSU-Komplex ist, dann bleibt die Aufklärung auf der Strecke.
Funke: Es liegt nahe, dass „Piatto“ ins Zentrum von B&H sollte und er bewusst gesteuert wurde. Da stimme ich Dirk Laabs zu. Was in aller Welt hat man getan, wenn man nichts getan hat? Zum Beispiel war der V-Mann Mirko Hesse sehr nah bei den Hammerskins und sogar am Gründungsprozess beteiligt. „Corelli“, der mit dem KKK zu tun hatte, „Piatto“, Achim Schmidt aus Baden-Württemberg. Die Leiterin von ??? sagte, sie kenne keinen V-Mann Achim Schmidt von BfV in Baden-Württemberg, obwohl es schon öffentlich bekannt war. Es ging um eine forcierte Radikalisierung, um mehr zu wissen, Strukturen aufzuklären und dann ging es um Straftaten. Und dann war man in die Falle. Man musste versuchen darüber zu schweigen, denn es geht um die Vereitelung von Straftaten oder sogar um Unterstützung zum Mord.
Laabs: „Piatto“ streitet ab, dass es um Waffen ging und er dahin gesteuert wurde.
Frage Andreas Galau (AfD): Möchte wissen, welche theoretischen Ansätze und wissenschaftlichen Methoden die Sachverständigen für ihre Erkenntnisgewinnung zur Entwicklung der rechten Szene genutzt haben. Wie sie Rechtsextremismus auf Rechtsradikalismus unterscheiden und welche wissenschaftlichen Zugänge für die Beschreibung des Rechtsextremismus in Betracht kommen.
Rautenberg: Überlässt die wissenschaftliche Einordnung den Wissenschaftlern. Rautenbergs Erkenntnisse beruhen auf den Erfahrungen, die er im Rahmen der Strafverfolgung gewonnen hat. Weiter bemühte er sich Ursachenforschung zu betreiben. Fremdenfeindliche Straftaten wurden in den 1990er Jahren bis in die 2000er Jahre weitestgehend von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen. Da will man wissen, welche Ursachen hat das und welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es? Ist zum Beispiel die Bewährungsauflage, sich von der Gruppe fernzuhalten, bei Tätern die an rassistischen und fremdenfeindlichen Taten beteiligt waren, sinnvoll? Ergebnis: Das macht schon Sinn. Wenn man die Auflage nicht macht, ist die Gefahr, dass es weiter geht groß. Solche Einzelerkenntnisse haben wir gewonnen. Die GBA ist in erster Linie mit der Strafverfolgung ausgelastet, große Analysen kann sie sich nicht leisten.
Laabs: Hat seine Erkenntnisse aus öffentlichen Quellen, u.a. Untersuchungsausschussberichte und durch Gespräche mit Zeitzeugen. Die rechte Szene sieht sich im Recht und geht missionarisch vor. Die reden ganz offen.
Funke: Es geht um Erfahrungswissenschaften. Es müssen Daten gesammelt werden, um sie zu interpretieren bspw. politologisch, soziologisch, mit Netzwerkanalysen. Soziologische Studien von Sturzbecher und Pfeifer sind wichtig, um bspw. die Dynamik zu verstehen, wie Jugendliche in die rechte Szene abrutschen und wieder herausgelöst werden können. Auch individualpsychologische Analysen, warum werden welche Menschen radikal oder bleiben dagegen immun. Hinzu kommen kommunale Analysen wie zu Oranienburg und Wittenberg. Es hängt immer von der konkreten Fragestellung ab.
Nachfrage Galau (AfD): Gibt es hier einen Zusammenhang zwischen der Entfernung Metropolregion und Peripherie?
Funke: Verweist auf die Studie von Stöss und Niedermayer. Die Peripherie ist mit einer höheren Bereitschaft zu negativen Reaktionen bspw. auf Flüchtlinge, stärker betroffen. Darauf wirkt sich auch die Art der Debatte dazu aus, besonders die abwertende Debatte. Deshalb ist die AfD auch Gegenstand der Analyse.
Verweist beim Begriff Rechtsextremismus auf die Definition der Strafverfolgungsbehörden und beim Begriff Rechtsradikalismus auf Prof. Minkenberg von der Universität Frankfurt (Oder).
Botsch: Schließt sich bei der Frage zu den Definitionen Prof. Funke an. Führt aus, dass abhängig vom Erkenntnisinteresse verschiedene Fachrichtungen wichtig sind, um verschiedene Fragestellungen zu erfassen oder zu analysieren. Botsch erläutert Herrn Galau kurz die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens. Wichtige Quellen seien Akten und Zeitzeugen. Primärmaterial, z.B. für die Frage, ob Rassismus das Ziel sei, ist dabei von herausragendem Interesse.
Fragen Nonnemacher (B90/Grüne): Herr Rautenberg, sie halten Straftaten von V-Personen für nicht vertretbar. Sie haben sich auch zu einer Distanz zum V-Mann-Wesen bekannt. Im ersten NPD-Verbotsverfahren hieß es, ein neuer Verbotsantrag würde erfordern, die V-Leute abzuziehen. Ich meine, der Schaden wäre gering, wenn man sie abziehen würde. Der Quellenschutz von V-Leuten bei der Polizei ist eingeschränkter im Vergleich zum Verfassungsschutz. Führt das dazu, dass polizeiliche V-Leute häufiger enttarnt werden?
Rautenberg: Da fehlen mir die Erfahrungen, denn solche Verfahren kommen selten vor. Zeugenaussagen sind aber immer zu bewerten. Es kommt insbesondere darauf an, die Reaktion auf Fragen, die an den Zeugen gestellt werden, zu sehen. Wenn man einem Zeugen nicht in die Augen schauen kann und keine Reaktionen erkennbar sind, weil er getarnt ist, ist der Beweiswert der Aussage geringer. Wenn er nur mit verzerrter Stimmte zu hören ist, dann hat ein solcher Zeuge geringere Beweiskraft. Der Stellenwert in der Praxis ist aber gering.
Aufgrund meiner Berufserfahrung bin ich sehr skeptisch. Ich bin dagegen, dass die V-Leute und verdeckte Ermittler Straftaten begehen dürfen und wenn sie doch welche begehen, muss das als justiziabel bewertet werden. Dabei werden von der Staatsanwaltschaft alle Umstände, die zur Straftat geführt haben, mit bewertet. Auch die entlastenden.
In Sachen Verfassungsschutz bin ich nicht auskunftsfähig. Ich habe so eine Behörde nie geleitet und strebe es auch nicht an. Freiräume für Straftaten einzuräumen, da bin ich strikt dagegen. Aber das ist meine persönliche Meinung.
Frage Nonnemacher (B90/Grüne): Sie schilderten, dass sie bei den Ermittlungen gegen Freikorps Havelland auf erheblichen Widerstand von Medien, aber auch des Innenministeriums gestoßen sind. Wer hat versucht, auf sie Einfluss zu nehmen und Druck auf die Staatsanwaltschaft oder die Polizei auszuüben? Von welcher Ebene ging das aus?
Rautenberg: Von massivem Druck kann keine Rede sein. Von Polizeibeamten bin ich darauf hingewiesen worden, dass das nicht gern gesehen wird. Viele haben damit gerechnet, dass es einen Freispruch gibt. Dann wäre die Luft für mich eng geworden. Sonst gab es meines Wissens keine Einwirkungen bzw. die ermittelnden Polizisten ließen sich nicht einschüchtern. Das sind mehr stimmungsmäßige Dinge, die mir damals schon aufgefallen sind.
Zwischenbemerkung Nonnemacher (B90/Grüne): Wenn ihr Amt zur Disposition stand, sehe ich das schon als Druck.
Rautenberg: Das war bei der ganzen Problemlage mit Toni S. genauso. Die Auffassung, V-Leute dürfen Propagandamaterial verteilen, wurde ja nicht nur vom Brandenburger Innenministerium vertreten, sondern auch vom Bundesinnenministerium unter Schily und an den Verfassungsschutz-Schulen gelehrt. Ich habe damals in einem Brief meine gegenläufige Rechtsauffassung mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. Bei dem nächsten Treffen der Generalstaatsanwälte in Karlsruhe haben wir das dann diskutiert und alle Kollegen haben sich meiner Auffassung angeschlossen. Wäre das anders gelaufen, wäre es wieder eng geworden für mich. Aber der Einfluss ist im „Rahmen des Erträglichen“ geblieben. Dafür wird man ja auch bezahlt.
Frage Nonnemacher(B90/Grüne): Erhielten sie damals Druck vom Justizministerium?
Rautenberg: Die Missbilligung kam im Fall Toni S. auch vom Justizministerium. Bei den Ermittlungen zum Freikorps Havelland war das nicht der Fall.
Frage Nonnemacher (B90/Grüne): Was zeichnete gute Ermittlungen der Polizei aus? Sind ihnen weitere gute Ermittlungen bekannt? Das sind ja eventuell interessante Zeugen für künftige Ausschusssitzungen.
Rautenberg: Das ist zu lange her, daher sind mir Namen nicht mehr erinnerlich. Das Verfahren gegen Freikorps Havelland wurde von zweien meiner Mitarbeiter in der Generalbundesanwaltschaft geführt. Ich war mit einbezogen und die haben mir berichtet. Von da habe ich viele positive Rückmeldungen erhalten, dass die polizeiliche Arbeit sehr gut war. Es kam ja auch zur Verurteilung. Die Arbeit der Polizei ist oft wichtiger als die der Staatsanwaltschaft. Denn wenn das nicht richtig läuft, ist nicht mehr viel zu machen.
Frage Nonnemacher (B90/Grüne): Sie berichteten, die Liste rechter Gewaltstraftaten wurde bei ihnen bis 2013 geführt. Halten sie es für sinnvoll, die Liste weiterzuführen wegen der Zunahme der Straftaten 2014/15?
Rautenberg: Das war ein enormer Aufwand, eine Liste mit personenbezogenen Daten von 1998 bis 2013 zu führen. Sie diente zur Überprüfung der Arbeit meiner Staatsanwaltschaften und auch der Polizei. Damit ich mich gegebenenfalls einmischen konnte. Das ist heute nicht mehr erforderlich. Wir haben jetzt in Polizei und Staatsanwaltschaft Strukturen, die funktionieren. Ob mir der Datenschutzbeauftragte heute nochmal die Genehmigung geben würde, ist unklar. Das ist datenschutzrechtlich nicht unbedenklich. Ich würde es heute nicht mehr für notwendig erachten. Wir haben inzwischen andere Möglichkeiten. Wir haben es heute auch weniger mit jugendlichen Einzeltätern, sondern mit organisierten Strukturen zu tun.
Frage Nonnemacher (B90/Grüne): Im Brief des NSU an die Kameraden, der in der Zwickauer Wohnung gefunden wurde, ist von Selbstermächtigung die Rede, sie schreiben: „Jeder Kamerad ist Teil des NSU, wenn er handelt…“. Was ist ihr Eindruck, ist der NSU eher ein Trio, ein Netzwerk oder ein Sammelbegriff für Aktivitäten im politischen Untergrund? Welche Schlussfolgerungen sollten wir daraus ziehen und sind falsche gezogen worden?
Laabs: Es ist eine Frage des Maßstabs. Der enge juristische Maßstab des § 129a führt in die Irre. Belegt ist, dahinter stand eine breit getragene Bewegung. Vergleicht man das mit den 1970er Jahren im Bereich Linksextremismus, da war gleich jeder, der eine Waffe transportierte, Mitglied. Da gibt es hier einen deutlichen Unterschied.
Ich sehe mich als Chronist, nicht Jurist. Da sind mir auch Verjährungen egal. Die Chemnitzer gehörten zumindest am Anfang dazu. Es ist ja belegt, dass die Szene größer war. Das macht es ja so schwer– wo übertreiben sie, wo meinen sie es wirklich ernst? Dass es ein Netzwerk war, steht außer Frage. Ob alle Mitglieder von den Toten wussten ist die Frage.
Funke: Dass es ein Netzwerk war, kann ich nur bestätigen. Die Generalbundesanwaltschaft in München schließt zu viel aus. Da steht ihre juristische Sicht gegen die öffentliche Wahrnehmung. Ein Beamter der GBA sagte mir bei einer Tagung, wenn wir die V-Leute in den Prozess einbeziehen, dann ist es ein Fass ohne Boden. Wenn man es zu eng fasst, wie im Fall Heilbronn, dann schließt man zu viel aus. Nach allen Zeugenaussagen waren die Täter da nicht nur die Uwes.
Botsch: Die Begriffe Untergrund, Widerstand springen einen für die 1990er Jahre an. Man muss auf die FAP verweisen, die drohte, bei ihrem Verbot würden die Leute in den Untergrund gehen. Das ist also allgegenwärtig. Das Gefühl drängt sich auch bei Combat 18 auf. Ist das eine Organisation oder ein Label? Das Zitat ist ja aus dem NSU-Spendenbrief und sagt, jeder, der beschlossen hat zu handeln, ist Teil des NSU. Deshalb ist der NSU eher eine Szene. Man hat sich aufeinander bezogen, wenn man wehrlose alte Männer oder Polizisten über den Haufen schießt, dann ist das einer von uns. (Anm.: Bosch nimmt hier Bezug auf das Attentat von Kay Diesner 1997 in Berlin. In Szczepanskis Fanzine United Skins wird die Tat in einem höhnischen Kommentar gefeiert, das Opfer verhöhnt, die Erschießung des Polizisten als Notwehr dargestellt und der Attentäter als „Kriegsgefangener des Weissen Arischen Widerstandes“ [WAW] bezeichnet.)
Das Ganze funktioniert eher wie eine Szene. Deshalb gefällt mir der Begriff Szene auch besser als Netzwerk. Mordaufrufe sind allgegenwärtig. Sie werden mit einer Bestialität durch Musik kommuniziert. Ab Mitte der 1990er Jahre spricht man dann von Bomben, Waffen etc. Auf den CD-Covern ist nicht mehr zu sehen, wie Menschen mit Stahlkappenschuhen getreten werden, es gibt überall Abbildungen mit Waffen etc. Der Gedanke geht hier der Tat voraus. Man hätte es ernster nehmen müssen.
Zweite Fragerunde
Frage Gossmann-Retz (SPD): War es damals ein Einzelfall, dass Leute aus dem rechtsradikalen Bereich Waffen haben wollten oder war es die ganze Szene, die heiß auf Waffen war? Ist es deshalb nicht vielleicht auch durchgerutscht, weil alle Waffen wollten und es zum Alltag des Verfassungsschutzes gehörte, mit Menschen zu tun zu haben, die scharf auf Waffen waren? Oder ist es hier ein besonders schwerer Fall, wo alle hätten aufmerksam werden müssen? Gibt es Belege, dass Brandenburger Rechtsextremisten das NSU Umfeld radikalisiert haben? Ich bin beruhigt, dass sie, Herr Rautenberg, die Brandenburger Polizei so loben. Aber war sie nicht doch in Teilen auf dem rechten Auge blind?
Rautenberg: Eine Affinität von Rechtsextremen zur Waffe kann man meiner Ansicht nach voraussetzen. Die Frage ist ja, was mit Waffen geplant ist. Macht man sich damit stark oder hat man konkrete Straftaten gegen Personen vor? Ich habe in Brandenburg dafür keine Anhaltspunkte gefunden. Auch bei den Brandstiftungen des Freikorps Havelland hatten wir keine Anhaltspunkte, dass die Schwelle, Menschen zu verletzen, überschritten wurde. Dass da Sprüche geklopft wurden, hatten wir zuhauf. Das ist (weist auf Laabs) nur schwer abzuschätzen, was nur Sprüche sind, zum Beispiel in den gewaltverherrlichenden CDs und Videos, in denen Leute liquidiert werden sollten, und wann es ernst wird. Man muss damit rechnen, dass so etwas passieren kann. Das war auch Thema mit den NGOs. Ich hatte nicht die Einschätzung, dass das so ernst sein könnte. In Brandenburg hatte ich den Eindruck, dass so eine Schwelle nicht überschritten wird. Ich selbst wurde ja in einem Songtext bedroht. Ich hab dies aber nicht als unmittelbare Bedrohung empfunden.
Dann gab es die Entwicklung, dass die Bevölkerung die Gewalt immer stärker ablehnte, sich eine breite Front bildete. Die rechte Szene merkte, dass sie gegen eine immer stärkere Wand läuft und distanzierte sich deshalb ein Stück weit von der Gewalt. Sorge vor Terror, dass Leute liquidiert werden, diese Sorge hatte ich nicht. Ich selbst fühlte mich nicht persönlich bedroht.
Laabs: Waffenaffinität von Neonazis ist belegt, denn „Waffen gehören dazu“. Man hätte aufmerksam werden müssen. Alle waren vor Ort: Landesämter für Verfassungsschutz und Bundesamt für Verfassungsschutz. Damals lag die volle Aufmerksamkeit der Behörden auf B&H etc. Die waren selbst vielen Neonazis zu rechts. Sie wollten ihre Ziele mit Gewalt durchsetzen. Die Diskrepanz zwischen dem, was die Dienste wissen und ihrer Informationsweitergabe in Berichten ist riesengroß. Es gibt auch eine große Diskrepanz von Aussagen und Wissen der Dienste vor den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Oft waren Dinge breit angekündigt und wurden nicht ernst genommen. Viele Terroristen kündigten folgende Taten an, aber keiner hört zu.
Funke: Zu Herrn Rautenberg möchte ich ergänzen: Es gab in Brandenburg Tote. Auf der Liste von Jansen und Kleffner mit den Todesopfern rechter Gewalt ist Brandenburg an zweiter Stelle bundesweit. Ich hätte Angst gehabt. Es freut mich, dass sie keine Angst hatten. „Piatto“ war meiner Definition nach 1991 ein Terrorist. Es gibt wohl verschiedene Wahrnehmungen, deshalb gebe ich ein zweites Beispiel aus meiner Umgebung. 1997 arbeiteten wir zu rechter Gewalt und zur rechten Szene. Es kam wütendste Kritik aus den Landratsämtern mit der Aufforderung, „Kümmert euch mal um das größere Problem mit der Kriminalität der Ausländer“. Das war in Leegebruch. Was das für einen Aufstand gab von der der Polizei, vom Innenministerium, vom Kreistag nach Berichten über rechte Fälle. Der Verfassungsschutz ist mir nachgestiegen und das im Jahr 2000. Da gab es eine Abwehr. Das war lange so und fing mit Bräutigam an. Man muss auch dazu sagen, dass das nicht so schlimm war wie in Thüringen. Was aber auch hier so war: Es gab in der Gesellschaft, in den Institutionen und Behörden Abwehr, Relativierung, Verharmlosung und Leugnung.
Botsch: Eine Affinität zu Waffen ist bei Rechtsextremen immer gegeben. Der ehemalige Heß-Rechtsanwalt und spätere Rechtsterrorist Manfred Roeder, sagte: „Jetzt sind der Worte genug, jetzt müssen Taten folgen.“ Waffendepots wurden ausgehoben: Es sind andere Muster zu erkennen, wenn in politischen Verlautbarungen gefordert wird, den Nationalen Widerstand zu reaktivieren.
Es gab eine zunehmende politische Radikalisierung. Weg von „ich bin Skinhead, dreckig und gewalttätig“. Wenn mit der Zielvorrichtung sich zu radikalisieren, sich ganz bestimmte Materialien beschafft und bearbeitet werden, ist eine Schwelle überschritten.
Ob aus dem Land Brandenburg heraus Strukturen des NSU befördert wurden? Ja, ganz massiv. Abstrakt als diffuse Fremdenfeindlichkeit in Teilen der Jugend. Mit einer zunehmenden Radikalisierung und Überführung in Gewalttaten, von etwa von B&H. Ab Mitte 1990er Jahre wurde der heilige Rassenkrieg auf europäischen Boden ausgerufen. Das ist verwandt mit heute, wo Rechte sagen, wir müssen was tun, es geht ums Überleben der deutschen Rassen. Mit jedem Tag der verloren geht, geht deutsches Blut verloren.
Wer sind die Träger der Radikalisierung? Die Nationalistische Front aus Brandenburg, die 1992 verboten wurde, und deren Nachfolgeorganisationen, die weiterarbeiteten. Teilweise wurden ganze Freundeskreise überführt, etwa in B&H oder in Kameradschaften wie die Hammerskins. Brandenburg fungierte als Motor des Einzugs von B&H und Combat 18. Hier haben sich die radikalsten Flügel herausgebildet. Das ist befördert worden, u.a. durch die „Piatto“-Zeitschrift Der weiße Wolf, in der B&H propagiert und für Combat 18 geworben wurde. Weiter sind zu nennen die Wiking Jugend und die HNG. Die Einheit Berlin wurde später zur Einheit Preußen erweitert, also auf Brandenburg ausgedehnt. Die Liste der Brandenburger Verantwortlichen ist lang.
Nachfrage Gossmann-Retz: War Brandenburg nach dem Abtauchen des NSU weniger relevant?
Botsch: Ja, bestimmte Strukturen sind eher nach Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen gegangen. „Piatto“ gab es nicht mehr, B&H und Landser wurde verboten. Durch eine repressivere Politik wurde die Szene in Brandenburg verdrängt.
Frage Redmann (CDU): Wie geht jemand vor, der sich Waffen beschaffen will? War es typisch für die Zeit, dass man Auslandskontakte brauchte oder gab es in Deutschland genug illegale Waffen, sodass ein Rückgriff auf Auslandskontakte nicht erforderlich was?
Rautenberg: Die Frage kann ich nicht beantworten. Ich würde aber schon sagen, dass man sich auch in Deutschland Waffen besorgen kann. Das ist hinlänglich bekannt. Waffen über die Grenze zu transportieren, birgt ein erhöhtes Risiko.
Frage Redmann (CDU): Wie beurteilen sie die Rolle der Justizvollzugsanstalten bei der Radikalisierung Rechtsextremer bzw. für die Anwerbung weiterer Gesinnungsgenossen? Redmann verweist hier auf den Druck des Fanzines Der weiße Wolf in der JVA Brandenburg und fragt, ob Schwerpunkte herausgestellt werden können? Gab es in Brandenburg Justizanstalten, die sich als eine Art Nest erwiesen haben?
Laabs: Ich kann nur über Thüringen und Sachsen sprechen. Um Konflikte zu vermeiden, wurden in den 1990er Jahren deutsche und ausländische Gefangene getrennt. Effekt war, die rechte Szene konnte sich radikalisieren und der Kontaktaufbau wurde ausgeweitet. Viele von den Akteuren waren ja zwei- bis dreimal in Haft und von außen gab es zusätzlich Hilfe von der HNG. Die waren anschließend nicht geläutert. Bei „Piatto“ war es besonders extrem. Er konnte aus der Haft heraus quasi zwei Hefte veröffentlichen. Zur Frage der Waffen: Es gibt Verbindungen zwischen Rocker-Szene, organisiertem Verbrechen, rechter Szene und einen Mischbereich beispielsweise, etwa bei der Waffenbeschaffung. Die müssen also nicht ins Ausland. Andre Eminger sitzt mit Rockerweste im Prozess.
Frage Schöneburg (Die Linke): Es saßen ja noch einige Altnazis, die zu DDR-Zeiten verurteilt worden waren, in Haft und dann kamen Anfang der 1990er Jahre die Jungnazis dazu. So entstanden in den Haftanstalten wichtige Kontakte auch zwischen den Generationen. Als These möchte ich aufstellen: C.S. hat bereits vor 1994 für einen Geheimdienst gearbeitet. Gibt es viele Hinweise dafür? An Herrn Laabs die Frage, wäre es denkbar, dass C.S. aufgrund seiner internationalen Kontakte, auch für einen Auslandsgeheimdienst gearbeitet hat?
Laabs: Da müsste ich spekulieren. C.S. hatte wichtige und hochrangige internationale Kontakte. Wenn ich mir im Nachgang die Nagelbombenanschläge ansehe, kann ich mir schon vorstellen, dass in England Geheimdienste den Wunsch hatten, mit ihm zu reden. Aber ob es eine Zusammenarbeit gab – keine Ahnung. Entweder haben die Berliner und Brandenburger Strafverfolgungsbehörden unglaublich versagt, weil sie die internationalen Kontakte nicht ermittelt/bewertet haben oder es gab andere Gründe. Indem sich „Piatto“ dem Verfassungsschutz als V-Mann andiente, ist er ein hohes Risiko eingegangen. In seinen Aussagen sagte er, er habe das getan, weil er sich von der Szene verraten fühlte. Es widerspricht aller Lebenserfahrung. Das Risiko, was er immer wieder eingegangen ist. Da reicht es nicht, „Probleme mit der Szene“ gehabt zu haben. Die Frage drängt sich auf, ob es eine Mischform oder eine andere Form von V-Leuten gibt?
Frage Schöneburg (Die Linke): Gibt es eine Kooperation zwischen den Diensten bei der Arbeit mit Quellen oder arbeitet da jeder isoliert?
Rautenberg: Nach meinen Erkenntnissen tauschen sich Staatsschutz und Verfassungsschutz aus. In welchem Umfang, weiß ich nicht.
Frage Schöneburg (Die Linke): Kann es sein, dass Quellen für beide arbeiten?
Rautenberg: Das halte ich eher für unwahrscheinlich, da es ja das Interesse gibt, sich bezüglich der eigenen Quellen bedeckt zu halten.
Frage Schöneburg (Die Linke): An Prof. Funke und Herrn Laabs die Frage: Sind ihnen Fälle bekannt, in denen von Diensten oder der Polizei Waffen an V-Leute bzw. V-Personen ausgehändigt worden sind? Für konkrete Taten oder um die V-Leute beispielsweise in der Szene zu etablieren?
Laabs: Da kenne ich nur einen Fall aus der linken Szene in Berlin. In Thüringen kenne ich nur einen Fall, wo von der Polizei Sprengstoff weitergegeben wurde, um zu sehen, wer kauft das. Wer macht wirklich was damit?
Im NSU-Komplex wissen wir noch nicht, ob nicht doch direkt Waffen vom Staat an den NSU gingen. Das Wissen gibt es noch nicht, das kann aber noch kommen.
Funke: Im Bericht von Baden-Württemberg steht einiges zu C.S. und Nick Greger. „Piatto“ soll Waffen besorgt haben, um gegen Linke vorzugehen. Außerdem steht im Raum, dass er die militanten Aktivitäten zweier Gruppen forciert habe, um gegen bestimmte genannte Gegner in der Antifa-Szene loszuschlagen. Das war etwa 1999/2000. Die Frage ist ja, warum tat „Piatto“ das. Handelt er da im Auftrag, beispielsweise etwa um zu schauen, wie weit die Gruppe geht? Welche Kontakte hatte er, um Waffen zu beschaffen? Als die Gruppe dann, warum auch immer, gezögert hat mit der Tatausführung, hat C.S. sie zur Strafverfolgung freigegeben. Er selbst wurde nicht verurteilt.
Es geht auch eher nicht darum, dass der Staat den Rechtsextremen Waffen besorgt hat. Das wäre ein ungeheuerlicher Vorwurf. Es ist doch vielmehr die Frage: Warum gibt es innerhalb der Verfassungsschützer niemanden der die Wirkung des eigenen Handelns – also Situationen zu forcieren und zu eskalieren– nicht hat verhindern können oder wollen?
Frage Johlige (Die Linke): Gibt es Thesen oder Vermutungen, woher Waffen kamen? Und wie viele Waffen waren konkret im Einsatz?
Laabs: Beim NSU wurden qualitativ minderwertige Waffen gefunden, unter anderem osteuropäische Waffen, auch alte umgebaute Wehrmachtwaffen, mehrere Ceskas. Die Qualität der Waffen war nicht sehr hoch. Eine Waffe soll auch einen Funktionsfehler gehabt haben. Im NSU-Umfeld gab es einige LKW-Fahrer. Die Grenznähe lässt vermuten, dass Waffen von Tschechien nach Sachsen transportiert worden sind. Die Qualität der Waffen lässt auf ein Netzwerk schließen. Auf jeden Fall sind die Waffen, die jetzt bei den Reichsbürgern gefunden wurden, von wesentlich höherer Qualität.
Frage Johlige (Die Linke): Wenn „Piatto“ einen hohen Stellenwert für den Brandenburger Verfassungsschutz hatte, warum wurde er für eine Landser-CD freigegeben?
Laabs: Den ehemaligen V-Mann Führer von „Piatto“ und jetzigen Leiter des Verfassungsschutz Sachsen habe ich nur selbern erlebt. Dann aber als Gegenüber dem Objekt. V-Leute waren immer ein Topthema in der rechten Szene. Uwe Mundlos war geradezu paranoid, was die Unterwanderung durch V-Leute betraf. Die beste Antwort dazu erhielt Mundlos mal von jemanden in seiner Haftzeit: Weißt du, der Staat wird nervös, wenn er keine V-Leute bei uns drin hat. Die Szene hat schon hin und wieder Testballons gestartet. Nach dem Motto: Ich geb was in die Szene, mal schauen, ob was über den Verfassungsschutz rauskommt. Wenn ja, weiß ich schon wer das gewesen sein könnte.
Ich denke, man ist beim Verfassungsschutz Brandenburg leichtsinnig geworden, hat nicht gedacht, dass die Nazis „Piatto“ schon auf dem Kieker hatten. Möglicherweise war das ein professioneller, handwerklicher Fehler. Dazu werden sich die Zeugen hier ja noch äußern. Man muss sich mal vorstellen, in die Landser-Produktion waren fünf V-Leute involviert. Aber kein Geheimdienst ist eingeschritten.
Auf jeden Fall sind sie für eine kleine Sache ein sehr großes Risiko eingegangen.
Um den NSU arbeiteten viele V-Leute. „Piatto“ hatte sich ja kurz davor erst wieder an Probst rangewanzt. Der hatte zum Beispiel am Telefon beklagt, dass er Geld braucht. Nur ein paar Minuten später ruft „Piatto“ bei ihm an und sagt, ich kauf dir CDs ab. Die Antwort von Probst: „Ich könnt dich küssen.“
Man wird im Verfassungsschutz auch mal desinformiert und setzt Quellen auf Quellen an und dann ist man in einer paranoiden Ringschaltung.
Funke: Vermutlich gab es eine doppelte Agenda im Geheimdienst. Man wollte unbedingt das Landser-Verfahren durchziehen, aber gleichzeitig das NSU-Trio besser beschatten und die Kernstrukturen erfassen. Unter anderen spielten dabei Ralf Marschner, V-Mann des BfV mit Decknamen „Primus“ und Thomas Starke, V-Mann des LKA Berlin, eine große Rolle. Wenn ich es mal versuche, mich in die Binnenlogik des Verfassungsschutzes hineinzuversetzen, dann hätte ich es vielleicht so gemacht. Aber die große Problematik dabei ist: Was wenn ein V-Mann des Dienstes straffällig wird?
Frage Galau (AfD): Herr Laabs berichtete, C.S. sei bereits 1998 in der sächsischen Szene „verbrannt“ gewesen, Herr Funke sagte hingegen C.S. sei 2000 durch die Waffenbeschaffung mit Nick Greger enttarnt worden. Warum gibt es die Theorie, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht unbedingt die Täter von Heilbronn sind?
Funke: C.S. war bereits 1998 in Sachsen verbrannt, ist aber erst 2000 aufgeflogen.
Laabs: Es gab damals viele V-Mann-Vorwürfe und Gerüchte in der Szene. Das war nicht gleich ein Grund für die Abschaltung von V-Leuten, sondern man versuchte, das oft lange auszusitzen. Die wenigsten wurden aufgrund eines solchen Vorwurfs abgeschaltet.
Funke: Die beiden Uwes haben sich zwar in der Zeit rund um den Mord in der Region Heilbronn bewegt, waren aber wohl nicht am Tatort. Kein Phantombild weist auf die Uwes hin. Vielmehr deuten alle Phantombilder– von unterschiedlichen Zeugen– auf andere Täter hin. Vom Bundestagsuntersuchungsausschuss wurden diese Bilder als seriös eingestuft. Der Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg ist da anderer Auffassung. Das sie vom BUA stärker gewichtet werden, weicht auch von der Auffassung der GBA im Verfahren in München ab. Die GBA hält weiter daran fest, dass die beiden Uwes den Mord an Michèle Kiesewetter begangen haben. Funke verweist auf die Arbeit des Bundestagsuntersuchungsausschusses und auf Clemens Binninger (CDU), der dort fragte, warum die Phantombilder und die unabhängig davon gemachte Zeugenaussagen in den Ermittlungen nicht ernst genommen worden sind? Es gibt da bisher keine befriedigende Antwort.
Frage Galau (AfD): Warum wurden beide Waffen, die beim Attentat in Heilbronn erbeutet wurden, später im Wohnmobil aufgefunden? Wie sind die dann dahin gekommen?
Funke: Das kann ich ihnen nicht beantworten. Ich weiß es nicht.
Laabs: Die beiden Uwes waren es nach der offiziellen Lesart. Ein Beweismittel ist die DNA-Spur an der Jogginghose, die in der Wohnung in Zwickau gefunden wurde. Der Blutstropfen kann laut Gutachten nur beim Anspritzen bei der Tatausführung entstanden sein. Dagegen gibt es die Phantombilder. Mehr ist objektiv nicht bekannt. Fakt ist, beide Waffen wurden im Wohnmobil gefunden. Die erste lag in der Duschkabine, die zweite verbrannt auf dem Tisch. Die eine Waffe taucht außerdem im Bekennervideo des NSU auf.
Frage Galau (AfD): Welche Erkenntnisse über Entwicklungsverläufe rechtsextremer Gewalttäter haben sie gewonnen? Gibt es typische Rekrutierungsprozesse? Wie könnte man diese beschreiben?
Botsch: In verschiedenen Studien werden die Gewaltkarrieren von Rechtsextremisten beleuchtet. Ich möchte hier auf die einschlägige Literatur verweisen. Hyperkriminelle Karrieren beginnen meist mit allgemeiner Kriminalität, dann folgt der Einstieg in eine politisierte Lebenswelt: Man bewegt sich in bestimmter Umgebung und wird dort radikalisiert.
Das kann kognitiv erfolgen wie zum Beispiel bei Breivik, der sich über die Beschäftigung mit dem Thema radikalisierte, oder über familiäre Auftragsgeschichten wo Papa, Mama oder Opa so etwas mitgeben. Meist ist es eine Mischform.
Funke: Verweist auf eine Studie des LKA Berlin zu Gewaltkarrieren: Angeschaut wurden sich zum Beispiel die familiären Herkunftsbedingungen. Meist gibt es eine Vordisposition durch das Elternhaus oder das Umfeld, zum Beispiel bei Uwe Mundlos durch den Großvater. Oder Zerrüttung und Gewalterfahrungen im Familienumfeld. Prekäre Arbeitssituationen in der Familie, dann wird ein ideologischer Ausweg angeboten. Im Fall Uwe Böhnhardt gab es wohl viel Gewalterfahrung. Sein Bruder ist vermutlich durch Gewalt zu Tode gekommen. Wichtig sind hier auch die Studien von Pfeiffer und Sturzbecker von Ende der 1990er Jahre.
Laabs: Viele haben angefangen, Flüchtlingsheime anzuzünden oder Jugendzentren angegriffen. Das wirkt fast wie ein Art Einführungsritual und findet ein Echo im heute.
Rautenberg: Ich habe schon die Studie von Frank Schauka erwähnt. Auffällig ist, viele hatten Alkoholprobleme, hatten familiäre Probleme und fühlten sich von ihrer Umgebung unverstanden. Sie haben sich einer Gruppe angeschlossen. Und dann kommt als starker integrativer Faktor die rechtsextreme Musik hinzu.
Um wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln zu können war es so wichtig, dass uns ehemalige Gewalttäter berichteten, wie ihre Entwicklungsverläufe wirklich waren. Ich hab die Wohngruppe besucht und dort sehr individuelle Geschichten gehört. Da gab es aber trotzdem einige wichtige Überschneidungen. Einer hat mir erzählt, dass er die Tat für die er in Haft sitzt zwar nicht begangen habe, aber dafür viel andere schlimme Dinge. Wir als Staatsanwaltschaft haben in dem Fall dann ein Wiederaufnahmeverfahren gemacht. Es bestätigte sich, dass er nicht der Täter gewesen war und er wurde frei gelassen.
Frage Galau (AfD): Unterscheiden sich dazu linksextremistische und islamistische Einstiege?
Funke: Jede Ideologie hat ihr eigenes Angebot. Ich habe schon auf die Dispositionen im Elternhaus hingewiesen. Hier hab es autoritäre Vordispositionen.
Laabs: Ich selbst habe mich als Journalist viele Jahre mit dem Islamismus beschäftigt. Die Schnittmenge ist erschreckend groß. Was allen Terroristen gleich ist, sie denken sie sind im Recht. Sie glauben, sie gehören einer Avantgarde an und sind nahe am Größenwahn gebaut. Auch wenn der Frauenanteil in der RAF groß war, nenne ich es „Bruderschaft“, Ersatzfamilie. Im Rechtsextremismus ist es die Wahnideologie: Die töten unser Volk durch Überfremdung, also töten wie sie zuerst.
Frage Nonnemacher (B90/Grüne): Wir haben von ihnen einen deutlichen Hinweis auf das Deutsche Rechtsbüro bekommen. Außerdem wurden von Herrn Rautenberg Zweifel an der Existenz der Nationalen Bewegung geäußert. Vielen Dank für beide Einschätzungen. An Herrn Laabs eine Frage rund ums Handy von C.S.
Es ist bekannt, dass Jan Werner fast manisch telefonierte. Just an den Tag als das Handy von „Piatto“ eingezogen wurde, fehlen Akten. Wo genau fehlen die Akten? Woher können wir noch Akten bekommen?
Laabs: Das geht zurück auf die Zielfahndungen des Thüringer LKA, die Jan Werner abhörten. Es wurde eine Liste der Telefonate von Jan Werner angefragt. In den Thüringer Akten ist diese durchnummerierte Liste mit Datum, Uhrzeit, Geokoordinaten enthalten. Aber anhand der fortlaufenden Telefonpostennummerierung ist zu sehen, das Nummern fehlen. Das betrifft Daten rund um das Wochenende, an dem sich Werner mit „Piatto“ traf sowie den Tag nach der SMS mit dem „Bums“. Also nach der Abschaltung des Handys von „Piatto“. Das wirft Fragen auf. Wer hat die Akten warum entnommen? Gibt es irgendwo Kopien? Hier ist auch der Thüringer Untersuchungsausschuss gescheitert. Ich selbst kann nur spekulieren, aber das zielgenaue Fehlen von Informationen hat mich sehr irritiert. Ob sie als Brandenburger Untersuchungsausschuss diese Daten aus Thüringen bekommen vermag ich nicht zu sagen.
Frage Nonnemacher (B90/Grüne): An Prof. Funke die Frage: Sie sprachen davon, manche Aufgaben des Verfassungsschutzes seien besser an den Staatsschutz zu übertragen. Welche?
Funke: Das ist eine gravierende Problematik. V-Leute sind nicht kontrollierbar. Wenn sie keine Straftaten begehen können, sind sie nicht so viel wert. Ich habe Zweifel, ob der Einsatz von V-Leuten so verträglich gestaltet werden kann, sodass es rechtsstaatlich zu rechtfertigen ist. Deshalb muss der V-Leute-Einsatz zurückgefahren werden. Beim Staatsschutz kann man besser zulangen. Wir haben da bessere Kontrollen und wir haben eine bessere Ausbildung und Erfahrung. Das ist die Perspektive.
Frage Nonnemacher (B90/Grüne): Herr Funke, Sie haben viele Untersuchungsausschüsse begleitet und beobachtet. Was sind die gravierendsten Probleme und welche Fehler würden sie uns raten zu vermeiden?
Funke: Mut! Ich bin gespannt, wie sie das machen. Ich erwarte, dass sie möglichst weit kommen. Dann müssen sie es aber wollen! Sie müssen keine Angst vor den Mächtigen haben. Ich habe gesehen, dass man nach dem ersten Bundestagsuntersuchungsausschuss nachgelassen hat. Und zwar, als es um die Arbeit des Verfassungsschutzes ging. Ich möchte ihnen ein Negativbeispiel geben. Es gab die unzureichende Bereitschaft, etwas erfahren zu wollen in Baden-Württemberg. Und bei der Einschätzung ziehe ich mich nur auf die Position von Clemens Binninger zurück.
Als positives Beispiel ist der Thüringer Untersuchungsausschuss zu nennen. Da gibt es einige sehr engagierte Leute.
Und da möchte ich mich noch direkt an den Ausschussvorsitzenden Herrn Rupprecht wenden. In Thüringen wollte man was, auch die Ausschussvorsitzende, hat sich nicht abwimmeln lassen.
Bei ihnen liegt die Entscheidung: Wollen sie nach Stuttgart oder nach Erfurt schauen?
Sie sollten im Hinterkopf behalten, dass im Thüringer Untersuchausschuss im kommenden Jahr der Frage nachgegangen werden wird, was mit den Kindsmorden und der organisierten Kriminalität im Umfeld von Uwe Böhnhardt ist.
Und auf Herrn Rautenberg möchte ich noch erwidern. Ja, die „Migrationswelle“ ist eine Herausforderung. Aber wir sollten schauen, unter welchen Bedingungen Menschen disponiert sind gegenüber Fremden, dass sie ein Sündenbockverhalten an den Tag legen. Dazu gibt es gute Studien von Andreas Zick. Man kann diese Probleme lösen, wenn der demokratische Staat so demokratisch ist, wie er sich selbst gibt.
Frage Nonnemacher (B90/Grüne): Herr Bosch, sie sagen, dass in der proterroristischen Latenzphase die wenigsten Impulse aus der Wissenschaft gekommen sind. Was können wir von politischer Seite in Brandenburg tun um die Rechtsextremismusforschung zu beflügeln?
Botsch: Das wird sie nicht wundern, wenn ich sage, dass das eine Ressourcenfrage ist. Es fehlt an Geld und Ausstattung. Im Rechtsextremismusbereich bestehen sehr große Forschungslücken und es fehlt der Nachwuchs, der sicher sein kann, dass er im akademischen Bereich Fuß fassen kann. Denn es gibt kaum Anstellungsmöglichkeiten, um zu forschen und wenn man im akademischen Bereich etwas werden will, sollte man sich auf jeden Fall nicht auf Rechtsextremismus spezialisieren. Um zu forschen, ist der Quellenzugang wichtig. Mein Eindruck ist, in der Rechtsextremismusforschung gab es in den letzten 25 Jahren gute Fortschritte, nicht aber in Hinblick auf agierende Personen und Gruppen. Hier fehlen Forschungsarbeiten. Die Expertise von Journalisten und Laienjournalisten ist derzeit die wesentlichste Quelle. Beispielsweise wurden bereits in dem 1992 erschienenen Buch Drahtzieher im braunen Netz die wesentlichsten rechten und rechtsterroristischen Netzwerke dargestellt. Es wollte nur niemand wissen.
Wir haben sehr gute Erfahrungen mit der Freiheit der Forschung in Brandenburg gemacht. Die Forschungsfreiheit wird hier nicht beschränkt und wir leisten nicht im engeren Sinne Auftragsforschung, sondern können frei als Wissenschaftler forschen.
Dritte Fragerunde
Frage Johlige (Die Linke): Herr Rautenberg, sie haben die Existenz der Nationalen Bewegung in Frage gestellt. Diese These hatte ich bisher nicht gehört. Können sie ausführen, wie sie das meinen? Ist ihr Verdacht, dass es keine feste Gruppe war, sondern eher eine Bewegung aus dem Milieu heraus oder das gar nichts existierte? Gab es Hausdurchsuchungen und einen konkreten Verdacht gegen Personen?
Rautenberg: Das Verfahren liegt mir einfach im Magen, da das ungeklärt geblieben ist. Ich weiß, dass der Generalbundesanwalt sehr intensiv ermittelt hat und es gibt eben einige Merkwürdigkeiten. Ich habe in Erinnerung, die Übernahme durch den GBA war vom Verfassungsschutz Brandenburg nicht erwünscht. Das war sehr ungewöhnlich. Der GBA entscheidet normalerweise ob sie zuständig ist oder nicht. Ein Bekennerschreiben wurde vom Brandenburger Verfassungsschutz ins Internet gestellt, was die Ermittlungen behinderte. Das sind Merkwürdigkeiten, denen nochmal nachgegangen werden müsste. Beim GBA sind die Akten noch vorhanden. Da bleibt noch ein Fragezeichen hinter. Das wollte ich nur sagen. Dieser Fall sollte mit einbezogen werden in die Arbeit des Untersuchungsausschusses. In meiner ganzen Amtszeit ist so etwas noch nicht vorgekommen. Nationale Bewegung und Bekennerschreiben, das ist eine Kombination bei der normalerweise in der GBA alle Alarmglocken angehen. Der GBA hat sich sehr lange damit befasst, das macht er auch nicht, wenn er dazu keinen Anlass hat. Ein Anschlag auf eine jüdische Trauerhalle und anti-jüdische Hetze, da bleiben Fragen offen.
Frage Johlige (Die Linke): Es gibt ja Kontinuitäten von den 1990er Jahren bis heute, zum Beispiel die Gruppe Nauen. Die, die in den 1990 Jahren Szenegrößen waren, stehen zwar nicht mehr im Vordergrund, sondern haben heute ein bürgerliches Image und wirken im Hintergrund, als Hinterland der Szene. Welche Erkenntnisse über Kontinuitäten der Neonazis gibt es?
Rautenberg: Was wurde aus der „Generation Hoyerswerda“? Manche haben sich abgekehrt, bei anderen hat sich die Gesinnung verfestigt, sind aber heute im Hintergrund aktiv.
Laabs: Wir müssen nur nach München zum Prozess schauen. Es gibt keine Kooperation der Szenezeugen, um die Verbrechen aufzuklären, sondern Schweigen und Verharmlosen. Die Kontinuität ist enorm. Die Kinder der Neonazis von damals, sind teilweise die neuen Neonazis. Und es stellt sich die Frage, ob man überhaupt ganz aussteigen kann?
Botsch: Es gibt eine Studie zum Verbleib von Aktivisten in der Szene nach Organisationsverboten. Die FAP hatte die niedrigste Verbleibsquote, die mittlere die Deutsche Alternative, die Nationalistische Front die größte von etwa 90 Prozent. Manche Leute tauchen auch wieder auf. Einzelne Akteure tauchen immer wieder auf. Da kann man sicher einige namentlich benennen. Gefährlich wird es, wo altgediente Aktivisten mit jungen zusammenkommen, wo Generationen überbrückt werden und Verbindungen entstehen. Solche Strukturen sind gefährlich.
Die Sachverständigen werden im Einvernehmen aller Mitglieder des Untersuchungsausschusses nicht vereidigt.