Ankündigung – 2. Sitzung – 09.09.2016

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Uhrzeit: 9.30 Uhr
Raum: 1.050 a/b

Offizielle Einladung des Landtages

Hinweise zum Besuch von Ausschusssitzungen

Die zweite Sitzung des Ausschusses beginnt mit einem nichtöffentlichen Teil. Dabei werden bisher beschlossene sowie neue Beweisanträge behandelt. Ab ca. 10.15 Uhr soll der öffentliche Teil beginnen.

Inhaltlich wird es um den Aufbau der Sicherheitsbehörden im Land Brandenburg ab 1990 gehen.
Dazu sind die beiden Juristen Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth und Prof. Dr. Ralf Alleweldt von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg als Sachverständige geladen. Themenschwerpunkte sind der Aufbau der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörden, ihre Befugnisse und Aufsicht sowie die Zusammenarbeit mit anderen Verfassungsschutz- und Polizeibehörden der Länder und des Bundes. Dies bedeutet, dass vor allem theoretische Fragen nach Struktur und Praxis der Geheimdienstarbeit erörtert werden. Zu hoffen ist, dass in dieser Sitzung auch der „Quellenschutz“ in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und etwaige Konsequenzen aus den bisherigen Ergebnissen der Aufarbeitung zum NSU-Komplex beleuchtet wird.

Wolff als Staats- und Verwaltungsrechtler ist in der Politikberatung tätig. Als Sachverständiger verfasste er Stellungnahmen und Gutachten zu den Themen Geheimdienstkontrolle, Datenschutz, Rechtsextremismus, NSU, Terrorismus und Versammlungsrecht. Am 7. Dezember 2015 sagte er als Sachverständiger vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages Baden-Württemberg aus. Seine Präsentation vor diesem Ausschuss ist hier zu finden:
http://www.oer7.uni-bayreuth.de/de/news/Zeuge-vor-dem-Untersuchungsausschuss-des-Landtags-Baden-Wuerttemberg/index.html

Der Völkerrechtler Alleweldt hat an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg den Lehrstuhl für Staats-, Verfassungs- und Europarecht inne. Er ist auf Öffentliches Recht, Menschenrechte und Migration spezialisiert.

Zu den Sitzungsthemen ist jüngst auch ein Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes erschienen. Darin wird kritisiert, dass Brandenburg in Hinblick auf eine „Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen des Verfassungsschutzes“ und seiner „parlamentarischen Kontrolle“ im bundesweiten Vergleich schlecht abschneidet.
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/gu/22.pdf

Zusammenfassung | Protokoll

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