Ein Interview mit Rechtsanwalt Christoph Kliesing über den NSU-Untersuchungsausschuss in Potsdam und die Anwerbung des brandenburgischen Neonazi-V-Manns Carsten Szczepanski. Er wurde am 11. Januar 2018 als Zeuge im Brandenburger Untersuchungsausschuss gehört.
Christoph Kliesing kennt den Brandenburger Neonazi-V-Mann Carsten Szczepanski seit 25 Jahren. Als Nebenklagevertreter war der Berliner Rechtsanwalt für den nigerianischen Lehrer Steve Erenhi tätig, der im Mai 1992 in Wendisch-Rietz von Neonazis fast ermordet worden war. Anführer der rassistischen Meute war Carsten Szczepanski, spätestens ab 1994 und bis zu seiner Enttarnung im Jahr 2000 unter dem Decknamen „Piatto“ V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes. Rechtsanwalt Kliesing hält es für eine dringende Aufgabe des derzeitigen Potsdamer NSU-Untersuchungsausschusses zu klären, ob Szczepanski nicht schon vor 1994 für einen staatlichen Dienst arbeitete. Die bisherige Arbeit des Ausschusses kritisiert er als unzureichend.
Sie waren bereits einige Male beobachtend im Potsdamer NSU-Ausschuss zu Gast. Warum?
Ich bin seit Mitte 1992 mit Carsten Szczepanski befasst und deshalb neugierig. Ich bin erstaunt, wie unzureichend die Aktenkenntnis der Ausschussmitglieder ist. Hier zeigt sich erneut, dass eine effektive parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten nur möglich ist, wenn den Parlamentariern in ausreichendem Umfang Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die Akten aufbereiten und Vernehmungen vorbereiten. Und wenn dann die Dienste noch definieren wollen, welche Vorgänge untersucht werden dürfen, welche Akten eingesehen werden können, wird der Vorrang der Politik weiter unterminiert. Es ist ungeheuerlich, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Untersuchungsausschuss gerade erst wieder die Herausgabe seiner Akten aus den neunziger Jahren über Carsten Szczepanski verweigert. Das hat nichts mit „Quellenschutz“ zu tun, das dient ausschließlich der Vertuschung eigenen Fehlverhaltens. Insbesondere beweist es erneut die grundlegende Missachtung demokratischer Strukturen durch die Dienste und die Arroganz gegenüber politischer Kontrolle.
Was sollte der Ausschuss aufklären?
Meines Erachtens liegen Teile der Biografie von Carsten Szczepanski nach wie vor im Dunklen. Es gibt offensichtlich weiterhin Leute, die die Aufklärung torpedieren. Wer das genau ist, vermag ich nicht zu sagen. Allerdings: Ich gehe davon aus, dass Carsten Szczepanski bereits seit dem 23. Februar 1992 in Verbindung mit staatlichen Diensten steht und dass die Behauptung, er sei erst im Sommer 1994 geheimdienstlich angeworben worden, unrichtig ist. Er wurde zwar im Sommer 1994 vom Brandenburger Verfassungsschutz angeworben, aber er war zu diesem Zeitpunkt schon zwei Jahre lang für einen anderen Dienst tätig.
Warum ist es denn wichtig zu wissen, ob dieser Neonazi nun seit 1992 oder eben erst seit 1994 vom Staat bezahlt wurde?
Es gibt zwei Gründe. Wäre er schon zum Zeitpunkt des Überfalls auf Steve Erenhi Mitarbeiter eines Dienstes gewesen, wäre das Anlass für eine ernsthafte Diskussion, inwieweit sich V-Leute an Straftaten – hier den Mordanschlag auf Steve Erenhi – beteiligen dürfen. Vor allem aber wäre er dann trotz seiner Beteiligung an schweren Straftat weiter von staatlichen Stellen geschützt worden. In den Jahren 1992 bis 1994 wurden diverse Verfahren gegen ihn nicht eingeleitet, verspätet eingeleitet oder auf erstaunliche Weise eingestellt.
Gibt es neben diesen Merkwürdigkeiten weitere Indizien für eine frühere Anwerbung von Carsten Szczepanski?
Es gibt mehrere Punkte, auf die ich hinweisen will. Zum einen fand die Durchsuchung am 22. Februar 1992 in einer Wohnung in Königs Wusterhausen unter sehr merkwürdigen Umständen statt. Zu diesem Zeitpunkt war gegen Carsten Szczepanski ein Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beim Generalbundesanwalt anhängig. Der zuständige Bundesanwalt hat dieses Verfahren zunächst völlig sachgerecht bearbeitet und das BKA beauftragt, Informationen zu sammeln. Das ging bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich der damalige brandenburgische Verfassungsschutzchef Wolfgang Pfaff in das Verfahren eingeschaltet hat. Pfaff, der bis 1991 selbst Bundesanwalt war, hat teilweise unter Umgehung des zuständigen Referenten Kontakt zum Abteilungsleiter aufgenommen. Es wurden Fake-Meldungen zur Bundesanwaltschaft transportiert: das Umfeld von Carsten Szczepanski plane einen Raubüberfall auf eine Tankstelle, es seien Waffen und eine Panzerfaust in der Wohnung zu vermuten. Pfaff hat so gegen den Willen des zuständigen Referenten bei der Bundesanwaltschaft durchgesetzt, dass der Aufenthaltsort von Szczepanski bei einem anderen szenebekannten Neonazi in Königs Wusterhausen durchsucht wurde. Diese Durchsuchung fand an einem Samstag statt. Szczepanski wurde festgenommen, ihm wurde deutlich gemacht, er könne erheblichen Ärger bekommen. Unter wunderlichen und bisher völlig ungeklärten Umständen wurde er am Sonntag dem 23. Februar 1992 aus der Polizeihaft entlassen. Ab Montag machte er dann mehrere Tage lang umfangreichste Aussagen. Allein das ist sehr ungewöhnlich. Und es wäre hochinteressant zu wissen, wer an dem Sonntag mit ihm gesprochen hat und wer dafür gesorgt hat, dass er aus der Haft entlassen wird.
Das Terror-Verfahren lief zu diesem Zeitpunkt noch?
In der Folgezeit ist das Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eingestellt worden, obwohl das BKA einen hinreichenden Tatverdacht angenommen hatte. Auch das ist ungewöhnlich.
Was kam hinzu?
Das Verfahren wegen der verbleibenden Vorwürfe ist von der Bundesanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft Potsdam abgegeben worden. Dort ist das Verfahren, in dem es auch um Sprengstoff- und Propagandadelikte ging, zwei Jahre lang systematisch nicht bearbeitet worden. Es gibt Akten, die ausweisen, dass die Akte noch im Sommer 1994 unbearbeitet war. Schließlich ist es sang- und klanglos eingestellt worden.
In den Jahren 1992 bis 1994 sind diverse weitere Verfahren gegen Carsten Szczepanski, etwa wegen seiner Publikation United Skins, eingestellt worden. Die zuständige Staatsanwältin hat die Verfahren so lange liegen lassen, bis die presserechtliche Verjährung eintrat.
Sie selbst stießen dann auf weitere Merkwürdigkeiten während des Verfahrens zum Überfall auf Steve Erenhi?
Das vielleicht gewichtigste Indiz für die frühe Anwerbung von Carsten Szczepanski ist eben dieses Verfahren wegen des versuchten Mordes an Steve Erenhi am 9. Mai 1992. In dem Verfahren war spätestens am 11. Mai 1992 aktenkundig, dass Carsten Szczepanski einer der Hauptbeteiligten war. Trotzdem ist kein Verfahren gegen ihn eingeleitet worden. Bei der Hauptverhandlung gegen den zweiten Haupttäter Kai Müller haben sich Prozessbeteiligte und Journalisten darüber empört, dass gegen Carsten Szczepanski kein Verfahren anhängig war. Erst am 14. Dezember 1992 – über ein halbes Jahr nach der Tat – ist gegen Carsten Szczepanski überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das muss man sich vorstellen – seine Tatbeteiligung an diesem versuchten Mord war spätestens seit dem 11. Mai bekannt.
In der Folgezeit hat mir der in Frankfurt (Oder) zuständige Staatsanwalt Dieter Bannenberg über ein Jahr Akteneinsicht verwehrt. Erst am 24. September 1993 habe ich mitbekommen, dass er – ohne mir Akteneinsicht zu gewähren – die Akten an das Amtsgericht Fürstenwalde geschickt und beantragt hatte, gegen Carsten Szczepanski nur wegen eines Körperverletzungsvorwurfs bei einem Einzelrichter zu verhandeln. Die dortige Richterin hat mir dann am 21. Dezember 1993 Akteneinsicht gewährt. Ich habe fast einen Schreikrampf bekommen – es ging um versuchten Mord und es war systematisch versucht worden, dass Verfahren gegen Carsten Szczepanski klammheimlich vom Tisch zu kriegen. Ich habe dann sehr deutlich bei dem Amtsgericht Fürstenwalde vorgetragen.
Ab Anfang 1994 war bei der Staatsanwalt Frankfurt (Oder) eine junge Staatsanwältin – Petra Marx – mit dem Verfahren befasst: ich vermute, die Beschützer von Carsten Szczepanski haben das nicht rechtzeitig mitbekommen. Jedenfalls nahm sie im Februar 1994 – völlig sachgerecht – die Anklage vor dem Amtsgericht Fürstenwalde zurück und teilte mir mit, sie beabsichtige nunmehr, Anklage bei der zuständigen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zu erheben. Carsten Szczepanski wurde dann im Mai 1994 festgenommen, einem Haftrichter vorgeführt und zwei Jahre nach der Tat inhaftiert.
Carsten Szczepanski wurde dann verurteilt.
Carsten Szczepanski wurde am 13. Februar 1995 zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Sein Verteidiger legte Revision ein. Die Revision nahm Carsten Szczepanski dann noch vor Fertigstellung der Urteilsgründe ohne Rücksprache mit dem Verteidiger zurück. Aus heutiger Sicht nehme ich an, dass der Verfassungsschutz ihm das nahegelegt hat: der Dienst meinte wohl, als eine Art „Märtyrer“ in der Szene sei er eine wertvollere „Quelle“.
Ich war mit Carsten Szczepanski nicht mehr befasst, bis mich im Frühjahr 2000 ein Journalist des Spiegel ansprach und glaubwürdig informierte, dass Carsten Szczepanski V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes sei.
Im Jahr 2000 standen Steve Erenhi gegen Carsten Szczepanski noch Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Höhe von rund 50.000,00 DM zu, die bis dahin nicht einzutreiben waren. Ich habe dann das Gehalt des V-Mannes bei dem Land Brandenburg gepfändet. Der damalige brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm hat zunächst ein paar Wochen rumgezickt, dann aber letztlich den gepfändeten Betrag aus Steuergeldern überwiesen.
Hatten sie mit Carsten Szczepanski nach dieser Zeit noch einmal Kontakt?
Als er beim NSU-Prozess in München als Zeuge aussagen musste, war ich an seiner Befragung für die Nebenklage beteiligt. Nur ein Bauchgefühl: Ich hatte den Eindruck, dass er weiterhin stark unter dem Einfluss des Verfassungsschutzes steht. Er wirkte – kurz nach den Tod von Thomas Richter alias „Corelli“, der Mitte der neunziger Jahre vielleicht seine „Planstelle“ beim BfV zur Beobachtung des KKK und von Blood & Honour übernommen hat – ängstlich. Dieser Eindruck ist selbstverständlich spekulativ. Er scheint noch immer nicht begriffen zu haben, dass er erst dann keine Angst vor den Diensten mehr haben muss, wenn er die ganze Geschichte erzählt hat, wenn es nichts mehr zu vertuschen gibt.
Wie erleben sie bisher den Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss?
Ich finde es schade, dass teilweise die falschen Zeugen gehört und die falschen Fragen gestellt werden. Wenn Leute sich nach über 25 Jahren an Zusammenhänge nicht mehr erinnern können, dann ist das durchaus plausibel. Dann muss man ihnen aber ihre eigenen Akten und Schriftstücke vorlegen, um die Erinnerung aufzufrischen. Das unterbleibt weitgehend. Wenn die richtigen Leute vernommen werden, wie zum Beispiel Beamte, die im Februar 1992 die Durchsuchung von Carsten Szczepanskis Aufenthaltsort in Königs Wusterhausen gemacht haben, dann werden diese Zeugen zu allem möglichen befragt. (Zusammenfassung 16. UA-Sitzung 10.11.2017) Aber eben nicht zum eigentlichen Kernpunkt: Wer hat am 23. Februar 1992 mit Carsten Szczepanski gesprochen? Wer hat veranlasst, dass er aus der Polizeihaft entlassen wird? Ich habe das Gefühl, dass den Ausschussmitgliedern viele Akten nicht bekannt sind. Vielleicht ist es die Methode der Verwaltung, den Ausschuss so mit Akten zuzuschütten, dass das Wesentliche nicht gesehen wird.
Die beiden NSU-Untersuchungsausschüsse im Bundestag habe ich teilweise erlebt. Die Qualität der Befragung und deren Vorbereitung durch die Ausschussmitglieder war dort erheblich höher, sehr wahrscheinlich auch die Qualität der Zuarbeit durch die jeweiligen Ausschussmitarbeiter.
Gibt es Zeugen, die der Ausschuss ihrer Meinung nach anhören sollte?
Vier Personen will ich nennen.
Zunächst den zeitweiligen Brandenburger Verfassungsschutzchef Wolfgang Pfaff, der aktenkundig seit Februar 1992 mit Carsten Szczepanski befasst war.
Zweitens: Pfaffs späterer Stellvertreter Jörg Milbradt. Für die Verhandlung gegen Carsten Szczepanski in Frankfurt (Oder) hatte ich im Januar 1995 gebeten, mir Informationen zur Verfügung zu stellen. Juristisch war es im Prozess wichtig, den Grad der Ideologisierung Szczepanskis zu beleuchten. Mir war zugetragen worden, dass der Verfassungsschutz entsprechendes Material hatte. Milbradt verweigerte mir diese Hilfe und beschimpfte mich statt dessen. Später hat er sich offensichtlich von Carsten Szczepanski für die Figur eines aus Berlin zugewanderten schwadronierenden Mannes in dem von ihm verfassten Libretto der Oper „Abraum“ inspirieren lassen.
Ich habe weiterhin den Eindruck, dass der damalige Leiter der Abteilung Rechtsradikalismus im Bundesamt in Köln Wolfgang Cremer in die Sache involviert war. Als der brandenburgische Verfassungsschutz 1999 erneut prüfte, ob er Carsten Szczepanski weiter als Spitzel führen solle, hat sich Wolfgang Cremer massiv für Szczepanski eingesetzt. Heute ist er Erster Direktor beim Bundesnachrichtendienst.
Und schließlich Carsten Szczepanski selbst. Vielleicht nutzt er die Gelegenheit, endlich die ganze Geschichte zu erzählen. Vielleicht kapiert er, dass es den Diensten nur darum geht, eigenes Fehlverhalten zu vertuschen. Dass er keine Angst mehr haben muss, wenn es nichts mehr zu vertuschen gibt.
Was sollte der Ausschuss noch tun?
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss soll nicht nur in der Vergangenheit liegende Vorgänge aufklären. Vor allem soll er Anregungen für politische Konsequenzen geben. Insoweit scheinen mir drei Punkte wichtig.
Erstens: Wenn Carsten Szczepanski seit dem 23. Februar 1992 Informant eines Geheimdienstes war, dann war er in dieser Funktion an schwersten Straftaten beteiligt. Trotzdem wurde er weiter als Informant geführt. Es wurde versucht, die strafrechtliche Ahndung seiner Taten zu verhindern und ihn zu schützen, wahrscheinlich um das Image des Dienstes nicht zu beschädigen, um nicht öffentlich werden zu lassen, dass seine Verpflichtung ein „Missgriff“ war. Es muss endlich klar geregelt werden, dass Informanten von Geheimdiensten nach schweren Straftaten nicht gedeckt und weiterbeschäftigt werden dürfen.
Zweitens: Es ist völlig sinnlos, V-Leute zu engagieren, wenn sie nicht kompetent geführt werden. Ein V-Mann Führer muss integer und der geführten Person intellektuell überlegen sein, muss sich in dem Tätigkeitsbereich des V-Mannes und dessen ideologischen Umfeld auskennen, muss sich schließlich in das Denken des V-Mannes hineinversetzen können, ohne es zu übernehmen. Wer sich mit dem NSU-Verfahren beschäftigt, stellt fest, dass kaum ein V-Mann Führer diesen Anforderungen gerecht geworden ist. Aber: nur wer die richtigen Fragen stellt, kann brauchbare Erkenntnisse erlangen.
Drittens: Es muss endlich eine effektive politische Kontrolle der Geheimdienste geben. Dienste, die sich primär um sich selbst kümmern, die Informationen sammeln, dann aber unter dem Vorwand des „Quellenschutzes“ nur in ihren eigenen Ordnern abheften, werden zum Selbstzweck. In den letzten Jahrzehnten beschränkte sich die parlamentarische Kontrolle der Dienste weitgehend auf das, was die Dienste den Kontrolleuren erzählen wollten. Anders war es nur, wenn Vorgänge durch die Presse aufgedeckt wurden. Die derzeitigen neun Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums unter dem Vorsitz von Clemens Binninger haben vor einem Jahr endlich durchgesetzt, dass ihnen ein kleiner Mitarbeiterstab zur Verfügung steht, der in die Dienste gehen, Akten einsehen und Bedienstete befragen kann. Natürlich ist die Ausstattung mit rund 20 Mitarbeitern unzureichend, um drei Dienste mit über 10.000 Bediensteten zu kontrollieren. Aber es ist wenigstens ein Anfang, um dem Eigenleben der Dienste und ihrer Arroganz entgegenzutreten. Den Diensten muss endlich deutlich gemacht werden, das sie nach der Verfassungsordnung eine dienende und keine herrschende Aufgabe haben. Es wäre wünschenswert, dass auch auf Länderebene die – hoffentlich kritische und nicht kumpelhafte ! – parlamentarische Kontrolle der jeweiligen Landesämter massiv verstärkt wird.
Wie geht es Steve Erenhi?
Ich will dazu nicht viel sagen. Er ist durch den fast tödlichen Angriff tief traumatisiert, in jeder Hinsicht auf dramatische Art und Weise verletzt worden. Jedenfalls will er mit dem Geschehen in Wendisch-Rietz nicht mehr konfrontiert werden. Das ist sein gutes Recht und sollte respektiert werden.
Wir danken Ihnen für das Gespräch.